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Hallo Leser:in,

195 Euro im Monat für drei Arbeitstage die Woche – so viel verdient Jürgen Linnemann, der seit Jahrzehnten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeitet. Jetzt klagt er vor dem Arbeitsgericht Münster auf Mindestlohn – und könnte damit einen Präzedenzfall für rund 300.000 Werkstattbeschäftigte in Deutschland schaffen. Unser neuer Blogbeitrag beleuchtet den Fall und die politische Blockade dahinter.

Im Kurzportrait stellen wir Laura Gehlhaar vor – Autorin, Beraterin und Aktivistin, die Inklusion konsequent als Menschenrechtsfrage versteht. Sie erzählt, wie ein Aufenthalt in den USA ihr Verständnis von Barrierefreiheit grundlegend verändert hat, und weiß, was Berlin von anderen Ländern lernen könnte.

Im August gibt es außerdem ein breites Veranstaltungsangebot: von neuen Vernetzungsformaten über ein Erzählcafé von Menschen mit Behinderung zu ihrem Erleben der Zeit der Berliner Mauer bis hin zu bilingualem Kabarett über chronische Erkrankungen und Erfahrungen mit dem Gesundheitssystem.

Unten findest du darüber hinaus:
  • Good News: BVG testet sprechende Busse für blinde und sehbehinderte Fahrgäst:innen
  • Bad News: Berliner Gericht gibt Deutsche Bahn Recht – Unterstützung bleibt Ermessenssache
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Herzliche Grüße
Maria Milbert / Redaktion Berlin inklusiv
Neuer Blogbeitrag

195 Euro monatlich – für drei Arbeitstage pro Woche?

Eine Klage beim Arbeitsgericht stellt das deutsche Werkstattsystem infrage – 300.000 Beschäftigte könnten von ihr profitieren

195 Euro im Monat für drei Arbeitstage die Woche: So viel verdient Jürgen Linnemann, der seit Jahrzehnten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeitet – Mindestlohn gibt es dafür nicht. Jetzt klagt der 57-Jährige vor dem Arbeitsgericht Münster und will damit einen Präzedenzfall für rund 300.000 Werkstattbeschäftigte in Deutschland schaffen. Und das ist auch nötig: Obwohl mehrere Reformmodelle seit Jahren auf dem Tisch liegen, handelt die Politik nicht.
195 Euro monatlich – für drei Arbeitstage pro Woche?

Good News: BVG testet sprechende Busse für blinde und sehbehinderte Fahrgäst:innen

Seit Juli erprobt die BVG auf der Linie 186 sogenannte „sprechende Busse". Die Fahrzeuge kündigen sich an Haltestellen akustisch an und sagen Liniennummer und Fahrtziel über Außenlautsprecher durch. Das ist dort besonders hilfreich, wo mehrere Linien halten. Ergänzt wird der Test durch eine Assistenz-App, über die blinde und sehbehinderte Fahrgäst:innen ihre Ein- und Ausstiegswünsche direkt ans Fahrpersonal übermitteln können. 20 Testnutzer:innen erproben das System im Alltag, begleitet vom Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV). Der Pilotbetrieb läuft zunächst bis Dezember 2026.

Quelle: Entwicklungsstadt

Bad News: Berliner Gericht gibt Deutsche Bahn Recht – Unterstützung bleibt Ermessenssache

Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Klage der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) gegen die Deutsche Bahn abgewiesen. Die ISL hatte gefordert, dass Ein- und Ausstiegshilfen wie Hublifte zu allen Zeiten bereitgestellt werden, zu denen Züge fahren – unabhängig von Dienstplänen der DB-Mitarbeitenden. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht, ein anschließender Berufungsantrag beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde ebenfalls abgelehnt. Damit bleibt die selbstständige Bahnnutzung für viele Menschen mit Behinderung weiterhin vom guten Willen der DB abhängig – obwohl Bundesbehörden seit 2016 gesetzlich zur Bereitstellung angemessener Vorkehrungen verpflichtet sind. Die ISL kämpft für dieses Recht bereits seit 2017.

Quelle: kobinet

Im Kurzportrait: Laura Gehlhaar - Stimme für Inklusion und Gerechtigkeit

Laura Gehlhaar ist Autorin, Speakerin, Beraterin und Aktivistin für Inklusion, Diversität und Gerechtigkeit. Als Rollstuhlfahrerin setzt sie sich seit vielen Jahren mit den strukturellen Bedingungen von Ausgrenzung und Zugehörigkeit auseinander. Seit 14 Jahren berät sie Unternehmen, Organisationen, NGOs und öffentliche Institutionen zu den Themen Inklusion, Diversität und diskriminierungssensible Unternehmenskultur. Seit November 2025 leitet sie gemeinsam mit einer Kollegin die interne Antidiskriminierungsstelle beziehungsweise AGG-Beschwerdestelle der Landeshauptstadt Potsdam. Ihr Anliegen ist es, Inklusion nicht als soziale Zusatzaufgabe zu verstehen, sondern als Qualitätsmerkmal moderner, demokratischer und zukunftsfähiger Gesellschaften.

Was war ein prägendes Erlebnis für Sie in Bezug auf Inklusion?

Ein besonders prägendes Erlebnis hatte ich während mehrerer Aufenthalte in den USA. Nie habe ich mich als behinderte Frau so frei und selbstbewusst gefühlt wie dort. Zum ersten Mal konnte ich mich durch eine Stadt bewegen, ohne permanent die Frage im Hinterkopf zu haben, ob ein Restaurant zugänglich ist, ob ich in eine Bar hineinkomme oder ob eine Toilette nutzbar sein wird. Die Antwort war in den allermeisten Fällen selbstverständlich: Ja. Ganz einfach, weil der ADA es so gesetzlich vorgeschrieben hat.

Was für viele Menschen banal klingt, hat mein Verständnis von Inklusion nachhaltig geprägt. Ich konnte spontan entscheiden, wo ich sein möchte, wen ich treffen möchte und welchen Weg ich einschlage. Diese Freiheit, die für nichtbehinderte Menschen oft selbstverständlich ist, hat mein Selbstbewusstsein als behinderte Frau enorm gestärkt.
Gleichzeitig wurde mir dort noch einmal sehr deutlich, dass Behinderung nicht allein eine individuelle Eigenschaft ist, sondern wesentlich durch gesellschaftliche Rahmenbedingungen entsteht. Wenn Barrieren verschwinden, verändern sich nicht nur Handlungsmöglichkeiten, sondern auch das Gefühl von Zugehörigkeit, Würde und Selbstbestimmung.

Welche konkreten Ziele verfolgen Sie aktuell in Ihrer Arbeit?

In meiner Arbeit verfolge ich das Ziel, Inklusion konsequent als Menschenrechts- und Gerechtigkeitsfrage zu verankern. Deutschland diskutiert Barrierefreiheit und Teilhabe noch immer häufig aus einer Perspektive der Fürsorge oder des sozialen Ausgleichs. Aus meiner Sicht greift das zu kurz.

Internationale Entwicklungen zeigen, dass ein stärker rechtsbasierter Ansatz nachhaltigere Veränderungen ermöglicht. In Ländern wie den USA oder dem Vereinigten Königreich existiert seit Jahrzehnten ein deutlich ausgeprägteres Verständnis davon, dass Zugänglichkeit und Nichtdiskriminierung keine Gefälligkeiten, sondern einklagbare Rechte sind. Von diesen Perspektiven können wir lernen.

Darüber hinaus beschäftige ich mich intensiv mit der Frage, wie Organisationen und Institutionen diskriminierungssensibler werden können. Diversität allein erzeugt noch keine Teilhabe. Entscheidend ist, ob Strukturen geschaffen werden, die Menschen unabhängig von Behinderung, Geschlecht, Herkunft, Alter oder anderen Merkmalen gleiche Chancen eröffnen.

Was war ein wichtiger Schritt oder Erfolg Ihrer Tätigkeit?

Ein wichtiger Erfolg besteht für mich darin, dass sich die gesellschaftliche Diskussion über Behinderung in den vergangenen Jahren spürbar verändert hat. Als ich vor vielen Jahren begann, öffentlich über Inklusion zu sprechen, wurden behinderte Menschen häufig entweder als Objekte von Fürsorge oder als außergewöhnliche Einzelfälle dargestellt.

Heute wird deutlich häufiger über strukturelle Barrieren, Diskriminierung, Machtverhältnisse und gesellschaftliche Verantwortung gesprochen. Diese Entwicklung halte ich für zentral, weil sie den Fokus weg von individuellen Defiziten und hin zu den Rahmenbedingungen verschiebt, die Teilhabe ermöglichen oder verhindern.
Auch die Arbeit in der AGG-Beschwerdestelle der Landeshauptstadt Potsdam betrachte ich als wichtigen Schritt. Dort zeigt sich täglich, wie relevant diskriminierungssensible Strukturen für moderne Arbeitgeber*innen und öffentliche Institutionen geworden sind.

Welche Herausforderungen sehen Sie derzeit für Inklusion in Berlin?

Berlin verfügt über ein enormes Potenzial, eine Vorreiterrolle in Europa einzunehmen. Gleichzeitig bestehen erhebliche strukturelle Defizite. Die Wohnungsfrage, der Zustand vieler Verkehrsinfrastrukturen, mangelnde Barrierefreiheit im Kulturbereich oder unzureichend zugängliche digitale Angebote sind nur einige Beispiele.

Die größte Herausforderung liegt aus meiner Sicht jedoch auf einer tieferen Ebene. Inklusion wird noch immer häufig als Spezialthema einer vermeintlichen Minderheit behandelt. Tatsächlich betrifft sie jedoch die grundlegende Frage, wie wir Zusammenleben organisieren.

Eine alternde Gesellschaft, zunehmende Diversität und die digitale Transformation machen deutlich, dass Barrierefreiheit kein Nischenthema ist. Sie ist eine Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe insgesamt.

Wo sehen Sie Berlin in Sachen Inklusion in fünf Jahren?

Ich hoffe, dass Berlin in fünf Jahren den Schritt von der Symbolpolitik zur strukturellen Umsetzung geschafft hat (Toi toi toi!). Inklusion darf nicht länger von einzelnen Projekten, Fördermitteln oder persönlichem Engagement abhängen.

Meine Vision ist eine Stadt, in der Barrierefreiheit von Beginn an Bestandteil jeder Planung ist – sei es im Wohnungsbau, in der Mobilität, in der Digitalisierung oder im kulturellen Leben. Eine Stadt, die Vielfalt nicht verwaltet, sondern aktiv gestaltet.

Wenn Berlin diesen Weg konsequent verfolgt, kann die Stadt zu einem europäischen Modell für inklusive Stadtentwicklung werden. Dafür braucht es allerdings einen Perspektivwechsel: weg von der Vorstellung, Inklusion sei eine freiwillige soziale Leistung, hin zu dem Verständnis, dass sie eine demokratische Grundvoraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe und Mitgestaltung ist.

*Das Bild wurde mit ChatGPT auf der Basis eines Fotos von Laura Gehlhaar erstellt. Originalfoto: Jana Rodenbusch

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