195 Euro im Monat für drei Arbeitstage die Woche: So viel verdient Jürgen Linnemann, der seit Jahrzehnten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeitet – Mindestlohn gibt es dafür nicht. Jetzt klagt der 57-Jährige vor dem Arbeitsgericht Münster und will damit einen Präzedenzfall für rund 300.000 Werkstattbeschäftigte in Deutschland schaffen. Und das ist auch nötig: Obwohl mehrere Reformmodelle seit Jahren auf dem Tisch liegen, handelt die Politik nicht.

Jürgen Linnemann
(Copyright: Sozialhelden e.V.)

Ein Werkstattbeschäftigter hat genug. Und setzt sich ein

Ich konnte keine Träume entwickeln. Der Weg war vorgegeben.
Jürgen Linnemann
Die Neue Norm

So erzählt Jürgen Linnemann sein Leben, dass er seit seiner Kindheit „in einem Parallelsystem“ verbracht hat. Aufgrund von Bewegungseinschränkungen, diagnostiziert als spastische Lähmung, begann dieser Weg in einem Kindergarten für Menschen mit Behinderung und führte über die Sonderschule in die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Eine typische Biografie, von unserer Gesellschaft vorgezeichnet – insbesondere für die Zeit des 1969 geborenen Linnemann. In der Sonderschule sagte ihm ein Berufsberater, für ihn gäbe es keine andere Möglichkeit als Werkstattarbeit.

Wie diese Arbeit heute für ihn aussieht: Papiere so sortieren und trennen, dass sie maschinell gescannt werden können. An drei Tagen pro Woche für insgesamt 195€ im Monat.

Linnemann mag seine Arbeit, weiß aber, dass er nicht fair dafür entlohnt wird. Das heißt für ihn: Sein Schaffen wird nicht auf der Basis seiner Stärken, sondern seiner Behinderung bewertet. Er hat ein klares Konzept von Fairness und weiß über die Situation seiner Kolleg:innen in der WfbM sehr gut Bescheid. 30 Jahre lang hat er sie als Vorsitzender im Werkstattrat vertreten und dafür das Bundesverdienstkreuz erhalten.

Diesen Weg, den niemand für ihn vorgezeichnet hat, setzt er nun fort: Mit einer Klage fordert er den Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte.

2.233 Euro pro Monat für Werkstattbeschäftigte

Eine kleine Sonderwelt – so scheint vielen das Werkstattsystem, wenn sie es nicht gut kennen. Tatsächlich ist dieses System jedoch seit den 1980er-Jahren immer weiter gewachsen. Heute arbeiten etwa 300.000 Beschäftigte mit Behinderung an 3.000 Standorten in Deutschland. Die meisten von ihnen haben die Diagnose einer sogenannten intellektuellen oder psychischen Behinderung oder Lernschwierigkeiten.

Als die ersten Werkstätten geschaffen wurden, sollten sie einen „geschützten Raum“ für Menschen mit körperlichen Behinderungen bieten. In vielen Ländern Europas entstanden nach dem Zweiten Weltkrieg solche Systeme. Vielerorts wurden sie im Laufe der Zeit abgeschafft oder durch anderes ersetzt, beispielsweise durch die inklusiven Betriebe Spaniens oder der Niederlande. In Deutschland ist das jedoch nie passiert – obwohl die UN-Behindertenrechtskommission einen inklusiven Arbeitsmarkt vorschreibt. Dafür wurde Deutschland bereits 2015 vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gerügt und zur Auflösung des Werkstattsystems aufgefordert. Das System hat schwerwiegende Probleme.

Problem Nummer 1: Die „arbeitnehmer*innenähnlich Beschäftigten“ in der Werkstatt haben bislang weder Anspruch auf Mindestlohn, noch ist geregelt, wie viel Entgelt überhaupt gezahlt werden muss. Im Jahr 2024 erhielten Werkstattbeschäftigte im Durchschnitt nur 233 Euro pro Monat – bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 37 Stunden einschließlich Pausen. Das ergibt einen Stundenlohn von unter 2 Euro.

Problem Nummer 2: Werkstätten haben einen Doppelstatus als Rehabilitationsträger und Wirtschaftsunternehmen. Das heißt: Sie müssen zwar Ihre Beschäftigten fördern, jedoch auch Profit erwirtschaften – und das tun sie auch. Im Jahr 2019 erwirtschafteten Werkstattbetriebe im Schnitt 5 Millionen Euro. Einzelne machten jedoch auch einen Gewinn von 86 Millionen Euro, wie eine Entgeltstudie zeigt. Damit es sich weiterhin finanziell lohnt – auch für die zahlreichen großen Unternehmen, die Arbeit an Werkstätten abgeben – wird Werkstattarbeit billig gehalten.

Die Klage: Werkstattbeschäftigten steht Mindestlohn zu

Anwältin Soraia Da Costa Batista
(Copyright: GFF/Bernhard Leitner)

Gegen diese Situation setzt Linnemann sich mit seiner Klage ein. Dabei hat er tatkräftige Unterstützung von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GfF) und den Sozialheld*innen. Gemeinsam mit der Anwältin Soraia Da Costa Batista strebt er ein mehrstufiges Klageverfahren an.

Auf Stufe 1 wird eingeklagt, dass Linnemann Arbeitnehmer ist und daher für seine Arbeit fair entlohnt werden muss – auch, um einen Präzedenzfall zu schaffen. Linnemann argumentiert, dass er echte, wirtschaftlich verwertbare Arbeit für ein Unternehmen leistet und ihm dafür der Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde zusteht – ggf. auch als Nachzahlung für seine Betriebsjahre.

Wenn das Gericht den vollen Arbeitnehmerstatus ablehnt, beginnt Stufe 2. Hier soll erstritten werden, dass alle Werkstattbeschäftigten auch mit ihrem arbeitnehmer:innenähnlichen Status Anspruch auf Mindestlohn haben.

Hat die Klage auch hier keinen Erfolg, geht es mit Stufe 3 ans Grundgesetz, ins EU-Recht und an die UN-Behindertenrechtskommission. Diese Gesetze verbieten die Diskriminierung aufgrund von Behinderung, schreiben Mindestlohn für alle und die faire Entlohnung von Menschen mit Behinderung vor. Bislang wurde das deutsche Werkstattsystem nie gerichtlich an diesen Maßstäben gemessen – die Klage soll das nun leisten.

Was macht die Politik?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat bereits einige Jahre vor der Klage eine Studie zum Entgeltsystem der Werkstätten in Auftrag gegeben. Deren 2023 veröffentlichter Abschlussbericht empfiehlt: Das Werkstattentgelt soll grundlegend reformiert werden, weil das bislang gezahlte Entgelt zu niedrig, zu intransparent und zu stark vom Werkstattort sowie vom Arbeitsergebnis abhängig ist. Besonders kritisch sieht die Studie, dass das Entgeltsystem den Ausschluss der Werkstattbeschäftigten aus dem regulären Arbeitsmarkt eher stabilisiert als abbaut. Empfohlen wird deshalb ein Umbau hin zu einem transparenteren, gerechteren und stärker auf den Arbeitsmarkt bezogenen System – mit einer Annäherung an den Mindestlohn.

Die Problematik ist der Regierung also seit Jahren bewusst – und auch wissenschaftlich belegt. Drei konkrete Reformvorschläge liegen auf dem Tisch: Das Basisgeld, der Arbeitnehmer:innenstatus mit Teilhabeanspruch und das Grundeinkommen für Werkstattbeschäftigte.

1. Das Basisgeld, vorgeschlagen von Werkstatträte Deutschland e.V. mit der Kampagne „Basisgeld jetzt!“, bedeutet die geringste Veränderung des Systems. Es will die derzetig niedrige Vergütung anheben – auf ein festes Entgelt unabhängig vom wirtschaftlichen Ergebnis der einzelnen Werkstatt. Werkstattbeschäftigte sollen dann 70 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns in Deutschland erhalten.

2. Der Vorschlag des Arbeitnehmer:innenstatus mit Teilhabeanspruch, den die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten (BAG WfbM) eingebracht hat, geht weiter: Werkstattbeschäftigte sollen als Arbeitnehmer:innen gelten und somit Anspruch auf den Mindestlohn haben – egal, ob sie in einer Werkstatt arbeiten oder in ein anderes Unternehmen übernommen werden. Ihr Status der Erwerbsminderung bliebe jedoch erhalten, damit sie weiterhin Anspruch auf Unterstützung am Arbeitsplatz haben. Die Umsetzung soll staatlich mitfinanziert werden.

3. Auch der Vorschlag des Grundeinkommens für Werkstattbeschäftigte kommt von der BAG WfbM. Damit schlägt sie allerdings keinen Systemwechsel oder neuen Status vor. Stattdessen will sie ein Grundeinkommen für die Beschäftigten der Werkstätten als eigene Sozialleistung einführen – die zum aktuellen, niedrigen Entgelt hinzukommen würde. Das Grundeinkommen soll unabhängig von der individuellen Leistung und vom Profit der Werkstatt gezahlt werden.

Wichtig: Diese drei Reformvorschläge wurden bereits 2022 und 2023 veröffentlicht – während die Entgeltstudie lief und vor der Klage. Seitdem werden sie im Ministerium „diskutiert“, sogar ein Aktionsplan war 2024 entstanden. Noch im laufenden Jahr will Integrationsministerin Bärbel Bas einen Reformvorschlag vorlegen, wie sie 2025 ankündigte. Bislang hat hat sie sich jedoch nicht konkret dazu geäußert.

Der Kampf gegen das Werkstattsystem braucht Durchhaltevermögen

Inklusionsaktivist und Autor Raúl Krauthausen bezeichnet solche vagen Reformankündigungen und Kompromissvorschläge als „Nebelkerzen“, die Erwartungen wecken, aber zu nichts Wesentlichem führen. Als Lösung sieht er nur den Mindestlohn – und wird sich so lange für die Veränderung einsetzen, bis dieser auch allen Menschen mit Behinderung zusteht.

Genauso macht es Jürgen Linnemann. Im Mai 2026 hat er neuen Wind in die Sache gebracht – mit einem Fernsehauftritt bei ZDF Magazin Royale, bei dem er und seine Anwältin mit Jan Böhmermann über das Anliegen sprachen.

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Mehr Informationen

Linnemann ist jetzt 57, erzählt er bei Magazin Royale. Es könnte Jahre dauern, bis in letzter Instanz über die Klage entschieden wird. Er selbst wird dann vielleicht schon in Rente sein und nicht mehr davon profitieren. Es geht ihm jedoch um alle Menschen mit Behinderung in den Werkstätten, sagt er, denn er hat es ihnen versprochen.

Und sein Anspruch geht weit über den Mindestlohn hinaus.

Es muss aber auch ein Umdenken stattfinden. Innerhalb der Werkstatt, aber auch in der Politik. Ich wünsche mir, dass die Werkstatträte, die eine wichtige Arbeit machen, eine Lobby bekommen wie die Gewerkschaften. Ich wünsche mir, dass die Werkstatträte mit den Politiker*innen an einem Tisch sitzen und mitentscheiden. Die Politik hat durch scheibchenweise kleiner Zugeständnisse versucht, die Werkstatträte kleinzuhalten. Das geht jetzt nicht mehr. Jetzt nimmt eine Diskussion Fahrt auf, die man nicht mehr stoppen kann. Ich bin ein Visionär. Ich möchte, dass Menschen mit Behinderung Tarifverträge bekommen. Jede Person soll nach ihren Stärken beurteilt werden, nicht nach ihrer Behinderung.
Jürgen Linnemann
Die Neue Norm

Wie kannst du die Klage unterstützen?

​Das Klageverfahren Jürgen Linnemanns wird voraussichtlich zehntausende Euro kosten. Es wird von der Gesellschaft für Freiheitsrechte getragen, einer gemeinnützigen Organisation, die sich durch Rechtsverfahren für eine gerechtere Gesellschaft einsetzt. Durch eine Spende kannst du direkt zur Finanzierung von Linnemanns Klage beitragen.

Auch das ZDF Magazin Royale unterstützt die Klage – mit der Actionfigur „Grundi“, die das Grundgesetz verteidigt. Mit dem Kauf eines limitierten Grundis spendest du ebenfalls für die Klage.