„Behinderung“ ist mehr als eine physische Tatsache: Sie ist eine gesellschaftliche Zuschreibung, sie ist eine politische Kategorie, und sie kann Frauen* anders betreffen als Männer*. Dieser Artikel lädt Fachkräfte der Eingliederungshilfe zu einer Sensibilisierung für diese Zusammenhänge ein. Und stellt dazu die Frage: Was lernen wir für die Soziale, beraterische oder pädagogische Arbeit, wenn wir Behinderung aus einer feministischen Perspektive denken?
Das soziale Modell von Behinderung
Dazu ist es zunächst wichtig, Behinderung nicht nur als körperliches oder medizinisches, sondern auch (und vor allem) als soziales Phänomen zu verstehen. Ein solches „soziales Modell von Behinderung“ liegt auch den Disability Studies zugrunde. Sie analysieren Behinderung aus sozial- und kulturwissenschaftlicher Perspektive. Mit dem sozialen Modell wird davon ausgegangen, dass nicht nur die physische Beeinträchtigung einen Menschen „behindert“, sondern vor allem die Gesellschaft.
Wie selbstständig, mobil oder eingeschränkt ein Mensch leben kann, hängt also vor allem von seinem Umfeld ab: Gibt es dort räumliche Barrieren? Wie wird mit Verschiedenheit umgegangen? Welche Normen und Erwartungen spielen bereits während der Sozialisation eine Rolle?
Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass Behinderung unter anderem eine soziale Komponente hat. Diese beschreibt sie als Benachteiligung und eingeschränkte Partizipation.
Eingliederungshilfe weiterdenken. Was uns vorstellbar ist und was wir verstehen, entscheidet über unsere Arbeit.
Bild: Mixkit
Behinderung als politische Kategorie
Aus dieser Perspektive stellt sich Behinderung also nicht (nur) als individuelle Herausforderung dar, sondern vielmehr als soziales Problem – als Diskriminierung (Waldschmidt, 2005, S. 18). Daraus ergibt sich unmittelbar eine Forderung nach sozialem Wandel: Die Gesellschaft selbst muss sich verändern, um Behinderungen entgegenzuwirken.
Behinderung ist daher auch eine politische Kategorie – man kann (und sollte) Behinderung politisch denken und analysieren. Feministische Theorien formulieren allerdings schon von jeher, dass „Körper“ nicht einfach Körper sind. Stattdessen werden sie durch den gesellschaftlichen Kontext immer erst in bestimmter Weise „gemacht“. So formulierte Simone de Beauvoir Ende der 1940er-Jahre:
Man kommt nicht als Frau zur Welt, man wird es.
Aus dieser Perspektive haben sich auch die Schreibweisen „Frauen*“ und „Männer*“ mit Asterisk entwickelt. Sie zeigen, dass auch Menschen jenseits biologischer Zweigeschlechtlichkeit mitgemeint sind, wie Trans*-, Inter*- und nichtbinäre Personen.
Aus dieser Perspektive lässt sich auch Behinderung verstehen. So berichtet die feministische Bildungswissenschaftlerin Alison Kafer darüber, wie sie anhand feministischer Theorien begann, ihre Behinderung politisch zu denken:
Just as feminist theorists had questioned the naturalness of femininity, challenging essentialist assumptions about ‚the‘ female body, i could question the naturalness of disability, challenging essentialist assumptions about ‚the‘ disabled body.
Man muss es demnach nicht als selbstverständliche Tatsache hinnehmen, „eine Frau* zu sein“ und/oder „behindert zu sein“. Im Folgenden geht es daher um die Überschneidung dieser beiden Kategorien.
Frauen* mit Behinderung
Verschränkungen von Beeinträchtigung und sozialem Einfluss lassen sich also mit einem feministischen Blick betrachten. Aus einer intersektionalen Perspektive zeigen sich zum Beispiel ganz bestimmte Diskriminierungsformen von Frauen* mit Behinderung – Erfahrungen an der Überschneidung der Faktoren „weibliche Gender-Identität“ und „Beeinträchtigung“.
Um diese Diskriminierungsformen geht es im Folgenden. Natürlich sind die Lebenssituationen behinderter Frauen* ganz unterschiedlich und nicht alle machen Erfahrungen wie die, die unten beschrieben werden. Unabhängig davon ist es aus einer feministischen Perspektive wichtig, zu verstehen, welche Strukturen der Gesellschaft Frauen* besonders betreffen und auch behindern können.
Talk about it.
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Die Unsichtbarkeit behinderter Frauen*
Ein Teil dieser gesellschaftlichen Strukturen ist die Tendenz der Unsichtbarkeit behinderter Frauen* in vielen Gesellschaftsbereichen. So kritisiert zum Beispiel Sigrid Arnade von der „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V.“, dass Menschen mit Behinderung häufig männlich oder geschlechtsneutral gedacht werden. Als sie selbst Rollstuhlfahrerin wurde, erlebte sie, nicht mehr als Frau und „gar nicht mehr als Mensch“ wahrgenommen zu werden. Stattdessen fühlte sie sich durch das gesellschaftliche Umfeld auf ihre Behinderung reduziert. Solche Normvorstellungen zeigen sich zum Beispiel auch an Toiletten: Vielerorts gibt es zwar eine rollstuhlgerechte Toilette, jedoch keine getrennten für Frauen* und Männer*. Auch dadurch wird mobilitätseingeschränkten Menschen kein oder das männliche Geschlecht zugewiesen.
In der Öffentlichkeit, etwa in Wissenschaft und Medien, sind Frauen* insgesamt weniger präsent als Männer* – auch unabhängig von einer Behinderung. Deshalb gibt es im deutschen Sprachraum inzwischen auch die Speakerinnenliste. Sie hilft dabei, kompetente Rednerinnen für Konferenzen und andere Veranstaltungen zu finden.
Frauen* mit Behinderung sind noch stärker von dieser Unsichtbarkeit betroffen beziehungsweise noch weniger öffentlich sichtbar. Darauf weist unter anderem der Österreichische Behindertenrat hin. Um dieser Unsichtbarkeit entgegenzuwirken, hat der Rat 2019 ebenfalls eine Expertinnenliste veröffentlicht. Darauf finden sich Frauen mit Behinderungen, die auf Veranstaltungen über verschiedenste Themen sprechen können – auch, aber eben nicht nur über ihre eigene Lebenssituation.
Diskriminierung behinderter Frauen* auf dem Arbeitsmarkt
Der Arbeitsmarkt ist ein weiterer Bereich der Gesellschaft, in dem Frauen* mit Behinderungen häufig von Diskriminierung betroffen sind. Insgesamt erhalten Menschen mit Behinderung bei gleicher Qualifikation weniger Lohn als nicht behinderte Menschen, wie ein Teilhabebericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (2013, S. 137) zeigt. Bei Frauen* mit und ohne Behinderung kommt hinzu, dass sie häufiger unbezahlte Care-Arbeit verrichten, also Arbeit in der Familie und im Haushalt. Auch deshalb sind sie häufiger in Teilzeit tätig und erhalten weniger Rente.
Care-Arbeit
Der Begriff „Care“ bzw. „Care-Arbeit“ ist etwa in den 1990er-Jahren aus feministischen Debatten hervorgegangen. Er meint die bezahlten und unbezahlten Tätigkeiten der Sorge und des Kümmerns, die mehrheitlich Frauen verrichten. Care bleibt ein zentrales Thema feministischer Analyse und Kritik.
Schwerbehinderte Frauen* sind auf dem Arbeitsmarkt besonders benachteiligt, wie eine Studie des SINUS-Instituts zeigt. Sie verdienen im Durchschnitt deutlicher weniger als Frauen* ohne Schwerbehinderung. Aber auch im Vergleich zu schwerbehinderten Männern* erhalten sie einen geringeren Lohn, nehmen insgesamt seltener am Arbeitsmarkt teil und übernehmen mehr Care-Arbeit.
Da Frauen* mit Behinderung insgesamt weniger am Arbeitsmarkt beteiligt sind, ist auch ihre finanzielle Situation häufiger prekär. So waren 2016 beinahe die Hälfte der Frauen* mit Behinderung zwischen 18 und 64 Jahren von Armut betroffen oder bedroht. Das traf lediglich auf 39 % der Männer mit Behinderung, 33 % der nicht behinderten Frauen und 18 % der Männer ohne Behinderung zu (Libuda-Köster & Schildmann, 2006).
Wer Unterstützung im Alltag benötigt, kann außerdem von finanziellen Schwierigkeiten besonders betroffen sein. So ist zum Beispiel die Finanzierung der Persönlichen Assistenz abhängig vom Vermögen und vom Einkommen. Das heißt: Wer Persönliche Assistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen möchte, muss dies zum Teil selbst finanzieren. Dabei zählen die eigenen Einkünfte und Ersparnisse und auch die von Partner*innen.
Angesichts dieser komplexen Situation formulieren Brigitte Faber und Martina Puschke von Weibernetz e. V. ganz klar:
Armut von Frauen mit Behinderung ist die Folge einer mehrdimensionalen gesellschaftlichen Diskriminierung infolge ihres Geschlechts und ihrer Beeinträchtigung.
Gewalt gegen Frauen* mit Behinderung
Frauen* mit Behinderung tauchen in der gesellschaftlichen Wahrnehmung oft nicht auf. Ebenso unsichtbar ist die Gewalt gegen sie, denn darüber wird in der Öffentlichkeit selten gesprochen.
Tatsächlich machen Frauen* und Mädchen* mit Behinderungen jedoch über ihre Lebenszeit hinweg im Durchschnitt mehr Gewalterfahrungen als nicht behinderte Frauen* und Mädchen*. Diese Erfahrungen ereignen sich in ganz verschiedenen Lebenskontexten, wie eine Studie der Universität Bielefeld und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Schröttle et al., 2012) gezeigt hat. Besonders erschreckend ist, dass in den Übergriffen die Behinderung sehr oft gezielt ausgenutzt wird. Außerdem sind Unterstützungsangebote häufig weder barrierefrei noch sensibilisiert für Themen, die mit Behinderung zu tun haben (Schröttle et al., 2012, S. 32, 57 ff.).
Die Studie zeigt außerdem, dass viele Frauen*, die in einer Wohneinrichtung leben, dort gefährdet sind. Zahlreiche Befragte gaben an, sich nicht sicher zu fühlen, wenn sie mit Pflegekräften oder anderen Bewohner*innen allein sind. Zudem ist das Leben in Einrichtungen mit stärkerer gesellschaftlicher Ausgrenzung und geringeren Wahlmöglichkeit im Hinblick auf die Lebensgestaltung insgesamt verbunden. Häufig fehlen zum Beispiel die Privatsphäre eines eigenen Zimmers oder die Möglichkeit, nach eigenen Vorstellungen Angebote außerhalb der Einrichtung zu nutzen. Das gilt zum Beispiel auch für Angebote der Familienberatung oder für Frauen*, die von Gewalt betroffen sind. Auch in Bezug auf die sexuelle Selbstbestimmung haben Frauen* in Einrichtungen tendenziell weniger Freiheiten. Dies ist ebenfalls ein Ergebnis der Studie, die die Lebenssituation der Frauen* in Privathaushalten mit derjenigen in Wohneinrichtungen verglich (Schröttle et al., 2012, S. 38 ff.).
Eine aktuelle Studie zu Gewaltschutzstrukturen zeigt außerdem, dass Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen insgesamt noch nicht ausreichend geschützt sind. Das Gewaltschutzgesetz, so die Autor:innen der Studie, „versagt in Einrichtungen“ (Schröttle et al., 2021, S. 84). Zwischen Einrichtungen gibt es große Unterschiede: Teils haben haben sie Unterstützungs- und Kooperationsangebote, teils nicht; teils sind Mitarbeiter:innen entsprechend sensibilisiert, teils nicht. Bundesweite Regelungen fehlen hier bislang (ebd., S. 130).
Die Autor*innen der Studie zur Lebenssituation von Frauen*mit Behinderungen fassen zusammen:
Frauen mit Behinderungen [sind] bislang unzureichend vor körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt geschützt und darüber hinaus vielfältigen Formen von Diskriminierung und struktureller Gewalt ausgesetzt.
Daher sind folgende Schritte dringend notwendig:
- Barrierefreie(re) Unterstützungsangebote etablieren
- Frauen* in Einrichtungen konsequent schützen
- Diskriminierung und strukturelle Gewalt abbauen
- Teilhabe und Inklusion fördern – unter anderem in den Bereichen Bildung, Beruf und Familiengründung
- Sensibilität erhöhen für Situationen, die grenzverletzend sein können, zum Beispiel in der Pflege und sozialpädagogischen Unterstützung
- Persönliche Grenzen und Privatsphäre in Einrichtungen wahren (Schröttle et al., 2012, S. 60 f.)
Links & Materialien zum Thema
- Hilfe holen! Informationen von Weibernetz e.V., der politischen Interessenvertretung behinderter Frauen
- Leitfaden für den Erstkontakt mit gewaltbetroffenen Frauen mit Behinderung vom Bundesverband Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen
- Studie Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland
- Studie Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen (auch in leichter Sprache)
Was bedeutet das für Fachkräfte und Organisationen?
Frauen* mit Behinderung sind besonders von Diskriminierung und Gewalt bedroht. Das gilt insbesondere in Einrichtungen, die sie eigentlich unterstützen sollen. Warum ist das so? Kathrin Römisch hat sich im Kontext der Heilpädagogik mit dieser Frage befasst. Sie fasst zusammen:
Zunächst fällt es vielen Menschen – innerhalb und außerhalb von Institutionen – (immer noch) schwer, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung von erwachsenen Menschen mit Beeinträchtigungen zu akzeptieren. Weiter geht das Ausblenden positiver, erfüllender Sexualität in Einrichtungen der Behindertenhilfe Hand in Hand mit dem Ausblenden negativer, gewalttätiger, sexualisierter Übergriffe. Darüber hinaus ist es schwer vorstellbar, dass solche Taten in Einrichtungen geschehen, die eigentlich zum Schutz und zur Fürsorge von Menschen mit Beeinträchtigungen, die auf Unterstützung angewiesen sind, eingerichtet wurden.
In Einrichtungen für Menschen mit Behinderung besteht also insgesamt die Tendenz, Sexualität auszublenden. Das gilt für sexuelle Selbstbestimmung ebenso wie für sexuelle Gewalt.
In Bezug auf Gewalt gegen Frauen* mit Behinderung sind Fachkräfte und Organisationen in der Eingliederungshilfe also besonders gefordert. Es gehört zu ihrem Auftrag:
- sich selbst in Bezug auf grenzverletzende Situationen zu sensibilisieren und zu hinterfragen,
- die sexuelle Selbstbestimmung aller Klient*innen vorauszusetzen und mitzudenken,
- innerhalb der eigenen Organisation Strukturen zu etablieren, um Frauen* zu schützen und Gewalt gegen sie zu verhindern,
- weitere Unterstützungsangebote zu kennen und darüber zu informieren und
- Klientinnen* zu empowern, indem sie sich für ihre Teilhabe an allen Gesellschaftsbereichen einsetzen.
Eingliederungshilfe – oder allgemeiner Soziale Arbeit mit Menschen mit Behinderung – kann also empowern und soll empowern. Dann trägt sie zum Beispiel dazu beitragen, dass Frauen* und Mädchen* mit Behinderungen sicherer leben und Zugang zu dem Support haben, den sie brauchen und wollen. Dabei hilft vor allem die Unterstützung zu einer selbstständigen, selbstbestimmten, unabhängigen Lebensweise außerhalb geschlossener Institutionen. Eingliederungshilfe muss aber auch empowert werden und vor allem ihre eigenen Strukturen hinterfragen. Darum geht es in weiteren Artikeln auf diesem Blog – bleibt dran!
Weiterlesen? Literatur
de Beauvoir, S. (1951). Das andere Geschlecht. Sitte und Sexus der Frau. Rowohlt.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales. (2013). Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a125-13-teilhabebericht.pdf;jsessionid=9A905E6F3FAFC98F068A7C36CBE9F937.delivery1-replication?__blob=publicationFile&v=1
Faber, B., & Puschke, M. (2017). Armut – ein hohes Risiko für Frauen mit Behinderung. In Nationale Armutskonferenz (Hrsg.), „Armutsrisiko Geschlecht“. Positionen und Forderungen der Nationalen Armutskonferenz zu Armutslagen von Frauen in Deutschland (S. 30–31). https://www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2017/10/NAK_Armutsrisiko-Geschlecht.pdf
Kafer, A. (2013). Feminist, Queer, Crip. Indiana University Press.
Libuda-Köster, A., & Schildmann, U. (2006). Institutionelle Übergänge im Erwachsenenalter. Eine statistische Analyse über Verhältnisse zwischen Behinderung und Geschlecht. Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete, 1(2006), 7–24.
Römisch, K. (2017). Sexualisierte Gewalt in Institutionen der Behindertenhilfe. In M. Wazlawick & S. Freck (Hrsg.), Sexualisierte Gewalt an erwachsenen Schutz- und Hilfebedürftigen (S. 105–120). Springer VS.
Schröttle, M., Hornberg, C., Glammeier, S., Sellach, B., Kavemann, B., Puhe, H., & Zinsmeister, J. (2012). Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland. Kurzfassung. https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94204/3bf4ebb02f108a31d5906d75dd9af8cf/lebenssituation-und-belastungen-von-frauen-mit-behinderungen-kurzfassung-data.pdf
Schröttle, M., Puchert, R., Arnis, M., Sarkissian, A. H., Lehmann, C., Zinsmeister, J., Paust, I., & Pölzer, L. (2021). Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen – Bestandsaufnahme und Empfehlungen. https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-584-gewaltschutzstrukturen-fuer-menschen-mit-behinderungen.html
Waldschmidt, A. (2005). Disability Studies: Individuelles, Soziales und/oder kulturelles Modell von Behinderung? Psychologie und Gesellschaftskritik, 1(2005), 9–31.