In der Eingliederungshilfe stoßen Betroffene und Fachkräfte oft an dieselbe strukturelle Leerstelle: fehlende Anlaufstellen, kein Beschwerdemanagement, keine klaren Zuständigkeiten. An wen wenden sich Assistenznehmende, wenn eine Assistenzkraft Grenzen überschreitet? Mit wem können Fachkräfte das problematische Verhalten eineeines Kollegen besprechen? Schutzkonzepte sollen diese Lücke schließen – seit 2022 sind Leistungserbringer gesetzlich verpflichtet, eines vorzuhalten. Der Beitrag erklärt Hintergründe, Bausteine und worauf es bei der Umsetzung ankommt.
Hintergrund: Schutzkonzepte kommen aus der Kinder- und Jugendhilfe
Ein wichtiger Moment für Schutzkonzepte in Deutschland war der „Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“ im Jahr 2011. Bereits 2010 waren Einrichtungen der katholischen Kirche und andere staatlich (mit-)finanzierte Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufgrund von Missbrauchsfällen in den Blick geraten. Daher kamen beim Runden Tisch Fachkräfte aus Wissenschaft und Praxis unter der Leitung dreier Bundesministerien zusammen, um nach Lösungen und Möglichkeiten des Schutzes zu suchen. Im Abschlussbericht des Runden Tisches wurden Ansätze dazu vorgeschlagen, wie ein ergänzendes Hilfesystem – ein Schutzkonzept – für Betroffene aussehen sollte. Der Grundgedanke bleibt bis heute gleich.
Schutzkonzepte dienen dazu, Risikosituationen zu erkennen, und bieten Möglichkeiten, im Ernstfall einzugreifen sowie im Nachhinein Situationen der Gewalt aufzuarbeiten. So werden Nutzer:innen geschützt und Fachkräfte erhalten Handlungssicherheit für ihre Arbeit. Die Konzepte sollen individuell auf einen Leistungserbringer zugeschnitten sein und gemeinsam mit seinen Nutzer:innen erarbeitet werden.
2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft und setzte viele Impulse des Rundes Tisches um: Einrichtungen wurden verbindlicher in die Verantwortung genommen, Kindern und Jugendlichen Rechte der Beteiligung und Beschwerde zu gewährleisten. Sie sind nun dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Prävention und Intervention sexuellen Missbrauchs zu entwickeln (Allroggen et al. 2017, 10).
Menschen mit Behinderungen sind im Hilfesystem besonders verletzlich
Ebenso wie Kinder und Jugendliche leben und arbeiten viele Menschen mit Behinderung in asymmetrischen Machtbeziehungen – beispielsweise in Werkstätten und Wohneinrichtungen. Andere nehmen Dienstleistungen wie Assistenz in Anspruch, bei denen sie körperlich und emotional in einer verletzlichen Position sind.
2024 zeigte die Studie „Gewalt und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ eine alarmierend hohe Gewaltbetroffenheit von Menschen mit Behinderungen in stationären und ambulanten Settings. Für die Studie wurden im Auftrag zweier Ministerien rund 1.000 Erwachsene befragt. Einige Ergebnisse:
- 80% der Befragten erleben psychische, 60% körperliche Gewalt im Laufe ihres Lebens
- Die Abhängigkeit von Betreuer:innen, eingeschränkte Kommunikation und Isolation fördern Gewalt (80% psychische, 60% körperliche Gewalt lebenslang)
- Frauen mit Behinderung erleben doppelt so häufig sexuelle Gewalt wie Männer
- Fehlende Privatsphäre (z.B. geteilte Zimmer), unzureichende Beschwerdewege und mangelnde Aufklärung erhöhen das Risiko, Gewalt zu erleben
Eine Studie von 2013 hat zudem gezeigt, dass Männer mit Behinderung häufiger körperliche Gewalt erleben als Männer ohne Behinderung – insbesondere im öffentlichen Raum. Sie erleben auch etwas häufiger körperliche Gewalt als Frauen mit Behinderung, sind jedoch wesentlich seltener von sexueller Gewalt oder Gewalt in Paarbeziehungen betroffen.
Deutlich später als in der Jugendhilfe: Schutzkonzepte in der Unterstützung von Menschen mit Behinderung
Trotz ihrer hohen Verletzlichkeit waren Menschen mit Behinderungen in stationärer oder ambulanter Versorgung bis vor wenigen Jahren nicht auf die gleiche Weise geschützt wie Kinder und Jugendliche. Eine wichtige Grundlage, um das zu ändern, ist bis heute die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) von 2009. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten ausdrücklich, Menschen mit Behinderungen vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen. Außerdem stärkte das Bundesteilhabegesetz (BTHG) 2016 die Teilhabe von Menschen, die Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen.
Eine echte Änderung brachte jedoch erst das Teilhabestärkungsgesetz ab 2021. Mit seinem Inkrafttreten wurde das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) um eine Gewaltschutzregelung ergänzt. Seitdem sind alle Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe dazu verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt bereitzuhalten, insbesondere für Frauen und Kinder. Damit sollte die Verpflichtung aus Artikel 16 der UN-BRK umgesetzt werden. Nach §37a SGB IX zählt dazu „insbesondere die Entwicklung und Umsetzung eines auf die Einrichtung oder Dienstleistungen zugeschnittenen Gewaltschutzkonzepts“.
Diese Verpflichtung zum Vorhalten eines Schutzkonzeptes gilt für stationäre wie für ambulante Wohnangebote. Sie gilt für Werkstätten für behinderte Menschen ebenso wie für Berufsbildungswerke, für Bildungs-, Freizeit- und weitere Angebote der Eingliederungshilfe einschließlich Persönlicher Assistenz, soweit diese durch Assistenzdienste organisiert wird.
Bausteine eines Schutzkonzepts in Angeboten für Menschen mit Behinderung
Schutzkonzepte setzen sich aus konkreten Maßnahmen zusammen, die individuell auf die Einrichtung, ihre Nutzer:innen und das lokale Hilfesystem zugeschnitten sind. Die folgende Übersicht basiert auf einer Arbeitshilfe der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen Weibernetz e.V.
Zentrale Bausteine von Schutzkonzepten in Angeboten für Menschen mit Behinderung:
- Menschenrechtsbasiertes Leitbild: Gewaltprävention muss schon im Leitbild des Leistungserbringers verankert sein. Das ist die Grundlage dafür, eine Kultur des Gewaltschutzes zu etablieren. Auch das Reflektieren von Machtstrukturen gehört als Leitgedanke dazu.
- Verhaltenskodex: In konkreten Vereinbarungen gegen Gewalt wird beschrieben, was im Ernstfall zu tun ist. Sie können beispielsweise in Arbeitsverträgen, Dienstanweisungen und Selbstverpflichtungen dokumentiert und als Teil des Qualitätsmanagements etabliert werden.
- Weiterbildungen und Reflexion für das Personal: Mitarbeiter:innen brauchen umfangreiches Wissen, um Gewalt und grenzverletzendes Verhalten zu erkennen und zu vermeiden. Dazu sind Fortbildungen, professioneller Austausch und externe Supervision Voraussetzung.
- Präventionsangebote für Nutzer:innen: Empowerment- und Selbstbehauptungskurse, Vermittlung von Beteiligungsrechten und weitere Angebote dienen dem Austausch, der Reflexion und gegenseitigen Stärkung. Sie können gender- und kultursensibel durchgeführt und so genau auf unterschiedliche Zielgruppen zugeschnitten werden.
- Beschwerdestellen: Intern und extern müssen Personen ansprechbar sein, sodass Nutzer:innen und Beschäftigte vertraulich über Gewalt oder Angst vor Gewalt sprechen können. Dazu gehören zum Beispiel Frauenbeauftragte, ein internes Beschwerdemanagement und externe Beratungsstellen.
- Vernetzung: Eine Zusammenarbeit mit dem externen Unterstützungssystem vor Ort sollte fester Teil der Arbeitsweise der Einrichtung sein. Dazu gehören beispielsweise Fach- und Frauenberatungsstellen, Netzwerke behinderter Frauen, Anwält:innen, Polizei, Psychotherapeut:innen und die aktive Teilnahme an Runden Tischen.
Wie entwickelt man ein Schutzkonzept in der Eingliederungshilfe?
Ein Schutzkonzept ist kein Dokument, das man einmal erstellt und abheftet. Es ist ein Prozess – und er beginnt mit unbequemen Fragen.
Analyse von Strukturen und Risiken
Wo muss man ansetzen, wer soll geschützt werden, und gegen was? Die Analyse des Leistungserbringers selbst ist die Grundlage für die Arbeit am Schutzkonzept. Hierbei sollen möglichst viele Perspektiven aktiv einbezogen werden (Nutzer:innen, Expert:innen und Literatur, Personal). Es ist wichtig, auf Offenheit und Neutralität zu achten.
Wohn:Sinn, ein Bündnis zur Förderung inklusiver Wohnformen, hat Leitfragen zur Risikoanalyse entwickelt:
- Wovor wollen wir schützen? Es sollten nicht nur sexuelle Übergriffe einbezogen werden, sondern beispielsweise auch strukturelle Gewalt oder ruppige Körperpflege.
- Welche Formen von Gewalt und Grenzverletzungen betreffen das Angebot (potenziell) am meisten? Hier werden strukturelle Aspekte (räumlich, personell, konzeptionell etc.) und Machtgefälle reflektiert. Besonders wichtig ist auch die Reflexion freiheitsentziehender Maßnahmen oder Einschränkungen der sexuellen Selbstbestimmung, empfiehlt das Institut für empirische Soziologie (IfeS 2021, 85).
Die Risikoanalyse kann sich grob an diesen Fragen orientieren. Der Leitfaden von Wohn:Sinn bietet eine detaillierte Orientierung zur Risikoanalyse, wie Unterfragen zur Diskussion und beispielhafte Inhalte von Schutzkonzepten.
Partizipation
Die Teilhabe und Teilnahme der Nutzer:innen, die vor Gewalt geschützt werden sollen, ist die wichtigste Voraussetzung für ein wirksames Schutzkonzept. Das Institut für empirische Soziologie beschreibt in seiner Analyse von Gewaltschutzkonzepten Best-Practice-Beispiele für die partizipative Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten (IfeS 2021, 100), zum Beispiel:
- Eine Gruppe von Bewohnerinnen einer Einrichtung steuert die Entwicklung des Schutzkonzepts, indem sie Gefährdungssituationen benennt und Ideen entwickelt, wie besser bei Gewalt interveniert werden kann.
- Das Personal der Wohneinrichtung reflektiert systematisch gemeinsam mit den dort lebenden Männern Männlichkeitsvorstellungen, nicht-sexistische Männerbilder und Möglichkeiten, Gewalt abzubauen.
- Peer-Beratung wird implementiert und für alle zugänglich gemacht.
- Regelmäßige Gruppenversammlungen bieten Raum, Beschwerden zu diskutieren und Vereinbarungen durch gemeinsame Entscheidungen anzupassen.
- Ein Nutzer:innenbeirat wird systematisch in Entscheidungsprozesse des Leistungserbringers eingebunden, zum Beispiel bei der Einstellung neuen Personals.
Wie die Beispiele zeigen, sind Risikoanalyse und Partizipation keine zeitlich oder inhaltlich voneinander getrennten Momente. Die Risikoanalyse kann nur gelingen, wenn Nutzer:innen des Angebots bereits hier beteiligt sind.
Dranbleiben: Schutzkonzepte als Prozess
Schutzkonzepte müssen im Alltag verankert werden. Eine Kultur der Gewaltfreiheit wird etabliert, indem sie immer wieder gestützt, gelebt und weiterentwickelt werden.
Daher ist die Arbeit an Gewaltschutzkonzepten eigentlich nie abgeschlossen. Vielmehr muss sie als fortlaufender Organisationsentwicklungsprozess verstanden werden, der beratende und auch kontrollierende Begleitung von innen und außen braucht (IfeS 2021, 66).
Schutzkonzepte sind nur so gut wie ihre Umsetzung
Konzepte zum Schutz vor Gewalt sind kein Selbstzweck. Sie müssen den Nutzer:innen eines Angebots dienen und genau auf ihre Bedürfnisse und auf die Strukturen des Leistungserbringers zugeschnitten sein.
Geht es um Menschen mit Behinderungen, sind bestimmte Risiken zu beachten – beispielsweise Machtgefälle in der Werkstattarbeit, Isolation in stationären Wohneinrichtungen oder die besondere körperliche Verletzlichkeit in der Pflege. Nur im Austausch mit den Nutzer:innen können diese Risiken gefunden und wirksame Strategien entwickelt werden.
In Angeboten für Menschen mit Behinderung sind Schutzkonzepte immer noch relativ neu und viele Fragen sind weiterhin offen. Sie lassen sich nicht ein für alle Mal beantworten – sie müssen immer wieder neu gestellt werden, gemeinsam mit denen, um deren Schutz es geht. Wie das in der Persönlichen Assistenz aussehen kann und woran man ein gutes Schutzkonzept erkennt, sind Themen für kommende Beiträge auf Berlin inklusiv.
Weiterlesen? Links und Literatur
Allroggen, M., Domann, S., Eßer, F., Fegert, J. M., Kampert, M., Rau, T., Rusack, T., Schloz, C., Schröer, W., Strahl, B., & Wolff, M. (2017). Einleitung: Schutzkonzepte zur Verbesserung des Kinderschutzes in Organisationen. In M. Wolff, W. Schröer & J. M. Fegert (Hrsg.), Schutzkonzepte in Theorie und Praxis: Ein beteiligungsorientiertes Werkbuch (S. 10–13). Beltz Juventa.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales. (2013). Zusammenfassung Forschungsbericht 435.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales. (2021). Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen (Forschungsbericht 584).
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (2024). Gewalt und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe (Kurzfassung).
Deutscher Bundestag. (2011). Abschlussbericht des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen“.
Grewers, L. (2024). Gewaltprävention und Gewaltintervention in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung: Schutzkonzepte, Mustertexte, Fallbeispiele. Kohlhammer.
Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. (o. D.). Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendhilfe.
Weibernetz e. V. (o. D.). Gewaltschutz: 5 Schritte zu einem Schutzkonzept.
WOHN:SINN – Bündnis gegen sexualisierte Gewalt in Wohneinrichtungen. (2024). Arbeitshilfe Gewaltschutzkonzepte.
Das erste Bild des Beitrags wurde mit ChatGPT erstellt; das zweite mit Napkin AI.