Nach jahrelanger Diskussion liegt der Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes vor. Kernbotschaft: Erstmals sollen private Anbieter:innen von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit angehalten werden – ein historischer Schritt. Doch Behindertenverbände sprechen von einer „kosmetischen Korrektur“, denn Unternehmen würden mit dem neuen Gesetz kaum zu konkreten Schritten verpflichtet. Der Beitrag bietet eine Einführung in das Gesetz, zeigt vorgesehene Veränderungen, greift die Kritik der Verbände auf und fragt: Wie geht es weiter mit dem BGG?








