Schutzkonzepte in der Eingliederungshilfe sind inzwischen Pflicht – aber guter Wille allein reicht nicht. Wer wirklich schützen will, muss unbequeme Fragen stellen: Wer hat eine Stimme im Konzept? Was passiert, wenn etwas passiert? Wie geht es nach der Intervention für alle Beteiligten weiter? Dieser Beitrag gibt Orientierung anhand von 12 Reflexionsfragen – für alle, die Schutzkonzepte entwickeln, begleiten oder bewerten.

1. Erkenne ich das Projekt im Schutzkonzept wieder?

Ein Schutzkonzept ist kein Copy-Paste-Vorhaben, kein Dokument von der Stange. Es dient den Menschen in einem bestimmten Projekt – einem Assistenzdienst, einer Kontaktstelle oder einem Anbieter Betreuten Einzelwohnens. Daher muss es passgenau auf die Projektstrukturen und die Bedürfnisse der jeweiligen Nutzer:innen zugeschnitten sein.

Ein gutes Zeichen: Die im Konzept beschriebenen Risiken und Ressourcen klingen vertraut – weil sie wirklich aus dem Alltag dieses Projekts stammen. Zum Beispiel:

  • Strukturen des Projekts, die bestimmte Gewaltformen begünstigen
  • Bereiche, in denen Nutzer:innen in ihren Entscheidungen eingeschränkt sind
  • (Mit-)Bestimmungsrechte im alltäglichen Leben (Wahl der Assistenz und Mitbewohner:innen)

Das bedeutet nicht, dass jedes Detail einrichtungsspezifisch sein muss. Sinnvoll ist es, das Konzept mit etwas Allgemeinem zu beginnen: Das Team verständigt sich gemeinsam darauf, welche Gewaltformen adressiert werden. Das schafft eine gemeinsame Sprache als Grundlage für alles Weitere.

2. Kommen die Nutzer:innen im Schutzkonzept vor – und wie?

Ein Schutzkonzept wird für die Nutzer:innen eines Projekts verfasst – und idealerweise auch mit ihnen. Ein Qualitätsmerkmal ist daher der Ton, in dem über die Assistenznehmenden oder Bewohner:innen gesprochen wird. Werden die Menschen, um die es geht, als handelnde Subjekte beschrieben? Oder tauchen sie im Passiv auf, als Objekte des Schutzes, über die gesprochen wird?

Wichtig ist auch die Frage, ob Angebote konkret auf bestimmte Gruppen zugeschnitten sind. Ein Konzept, das alle Nutzer:innen als homogene Gruppe beschreibt, greift oft zu kurz. Peer-Beratung, Präventionsangebote für LGBTQ+-Personen oder Angebote zur kritischen Auseinandersetzung mit Männlichkeitsbildern sind Zeichen dafür, dass differenziert gedacht wurde.

3. Gibt es Hinweise auf den Entstehungsprozess? War er partizipativ mit den Nutzer:innen?

Ein Gewaltschutzkonzept ist wirksam, wenn es die Expertise und die Bedürfnisse verschiedener Personengruppen einbezieht – und zwar von Anfang an. Der Prozess beginnt mit einem möglichst vielfältigen und interdisziplinären Team, zum Beispiel aus Leitungsebene, Mitarbeitenden aus verschiedenen Arbeitsbereichen, Case Management, Nutzer:innen, Beiräten und Frauenbeauftragter. Darüber hinaus sollte Fachexpertise hinzugezogen werden. Fachberatungsstellen und Netzwerke behinderter Frauen wissen, welche Interventionspläne wirklich helfen und welche Präventionsangebote wirken.

Besonders wichtig ist aber die langfristige Beteiligung der Nutzer:innen – nicht nur an der Entwicklung, sondern auch an der Reflexion, Umsetzung und Veränderung des Schutzkonzepts. Dieser langfristig partizipative Anspruch sollte auch verbindlich im Dokument festgehalten werden.

4. Gab es eine Risikoanalyse – und sind die Ergebnisse nachvollziehbar beschrieben?

Die Risikoanalyse legt den Grundstein für Prävention und Intervention: Erst, wenn verstanden wird, welche Faktoren Gewalt konkret begünstigen, kann wirksam dagegen vorgegangen werden. Daher werden die Ergebnisse im Schutzkonzept dokumentiert und regelmäßig aktualisiert. Getragen wird die Risikoanalyse von der Bereitschaft, auch unbequeme Fragen zu stellen:

  • Welche Formen von Gewalt und Grenzverletzungen betreffen das Projekt (potenziell) am meisten?
  • Welche Machtgefälle gibt es – und welche könnten sich bilden?
  • Welche räumlichen Gegebenheiten können zu Gefühlen von Sicherheit oder Unsicherheit führen?
  • Inwieweit sind die Personen im Projekt aufgeklärt über Sexualität, eigene und fremde Rechte, die Bedeutung von Gewalt und Grenzverletzungen?

Gerade die letzte Frage wird oft übersehen. Aber nur, wer über eigene und fremde Rechte Bescheid weiß, kann sich schützen und eingreifen.

Empfehlenswert ist, eine feste Analysegruppe zu bilden, die sich dauerhaft um Planung, Umsetzung und Aktualisierung der Risikoanalyse kümmert – nicht als einmalige Aufgabe, sondern als wiederkehrende Verantwortung.

5. Gibt es einen Interventionsplan, der wirklich anwendbar ist?

Gewalt kommt vor – insbesondere in einem Umfeld, in dem es Machtgefälle gibt, in dem Entscheidungsmacht und Selbstbestimmung nicht gleich verteilt sind, und in dem kommunikative Bedürfnisse immer wieder reflektiert werden müssen. All dies trifft auf die meisten Projekte der Eingliederungshilfe zu. Um allen Beteiligten größtmögliche Sicherheit zu vermitteln, muss im Vorhinein geklärt werden, was passiert, wenn was passiert.

Inhaltlich setzt der Plan nicht erst beim „Beweis“ an – wie auch immer dieser aussehen könnte – sondern bereits beim Verdacht auf einen Vorfall. Die Konsequenzen sollten dann danach differenziert werden, was passiert ist – auch um welche Form und welche Schwere von Gewalt es sich handelt – sowie welche Personengruppen wie an dem Vorfall beteiligt waren. Zudem sollte festgehalten werden, wann externe Aufsichtsbehörden verständigt werden müssen, einschließlich der Polizei.

Grundsätzlich ist bei einem Interventionsplan zu bedenken:

  • Die beschriebenen Schritte sind im Projektalltag wirklich umsetzbar
  • Konsequenzen sind konkret benannt – alle wissen, was nach einem Übergriff passiert
  • Vorausdenken: Wie wird verhindert, dass sich ein Vorfall wiederholt?
  • Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten bleiben geschützt
  • Die Dokumentation ist klar geregelt

Ein individueller Interventionsplan ist kein bürokratisches Vorhaben, sondern ein Zeichen der Verantwortung gegenüber allen Menschen, die das Projekt nutzen und darin arbeiten. Er muss entsprechend kommuniziert und verbindlich vermittelt werden. Mitarbeiter:innen unterzeichnen eine Selbstverpflichtung, Nutzer:innen haben Zugang – etwa in Form einer Broschüre vor Ort.

6. Ist im Alltag konkret gewährleistet, dass Nutzer:innen Wahlmöglichkeiten haben (choice), gehört werden (voice) und Situationen verlassen können (exit)?

Voice, Choice und Exit sind zentrale Stichworte der Gewaltschutzarbeit, nicht nur in Bezug auf Schutzkonzepte. Insgesamt muss sichergestellt werden, dass Nutzer:innen eines Angebots

  1. immer wählen können, ob sie in einer Situation sein wollen (choice),
  2. auf ihre Situation aufmerksam machen können (voice) und
  3. die Möglichkeit haben, diese Situation zu verlassen (exit).

Diese Grundsätze beschreiben letztlich die Rechte aller Menschen auf Selbstbestimmung. Deshalb muss ein Schutzkonzept konkret beantworten, wie diese Rechte im Alltag des Projekts gesichert werden: Können Nutzer:innen wählen, ob und mit wem sie in einer Situation sein wollen — etwa bei pflegerischen Handlungen oder Gruppenangeboten? Gibt es Wege, auf die eigene Situation aufmerksam zu machen, die auch für Menschen mit eingeschränkter Kommunikation zugänglich sind? Und können sie eine Situation wirklich verlassen – räumlich, sozial, ohne Konsequenzen?

7. Umfasst das Schutzkonzept auch die Nachbereitung?

Der Interventionsplan gibt vor, wie mit schwierigen Vorfällen umzugehen ist. Aber wie geht es danach weiter? Diese Frage wird zu selten gestellt – dabei ist die Zeit nach dem Vorfall oft genauso herausfordernd wie die erste Intervention.

Das Schutzkonzept sollte Personal und Nutzer:innen auf verschiedene Szenarien vorbereiten, denn:

  • Verdächtigungen und Gerüchte können Eigendynamiken entwickeln, wenn ihnen nicht mit Transparenz begegnet wird.
  • Betroffene sollen nicht stigmatisiert werden, sondern ein selbstbestimmter Teil ihrer Community bleiben.
  • Sensible Aufarbeitung hilft auch möglichen zukünftigen Betroffenen dabei, Mut zu fassen.
  • Missverständnisse und falsche Verdächtigungen kommen vor und fälschlich Beschuldigte müssen rehabilitiert werden.
  • Interventions- und Präventionspläne können auf der Basis neuer Erfahrungen angepasst werden.

Auch, wenn man Gewaltvorkommnisse am liebsten schnell vergessen möchte, gibt es also gute Gründe, sich den Herausforderungen der Zeit danach zu stellen. Werden Handlungsabläufe im Vorhinein entwickelt und Verantwortlichkeiten festgelegt, können die Beteiligten gemäß ihren Bedürfnissen unterstützt werden – und die Ressourcen dafür stehen zur Verfügung.

8. Sind Verantwortlichkeiten konkret benannt?

Betroffenen muss klar sein, an welche Personen oder zumindest welche Stellen sie sich wenden können – das ist der Kern eines Beschwerdemanagements. Die Befugnisse der Verantwortlichen sollten geklärt sein, ebenso wie ihr vertraulicher Umgang mit den Meldungen und die Ressourcen, die ihnen für ihre Arbeit zur Verfügung stehen.

Aber auch Prävention sollte personell in der Organisation verankert werden – idealerweise mit einer präventionsverantwortlichen Person. Sie bringt das Thema immer wieder in Teamsitzungen ein und überprüft, ob das Schutzkonzept noch auf dem aktuellen Stand ist. Außerdem hat sie im Blick, wo es zusätzliche Maßnahmen braucht, beispielsweise Sensibilisierungsworkshops und Fortbildungen.

9. Erhalten alle Beteiligten das nötige Wissen?

Nicht alle Fach- und Hilfskräfte verfügen über ausreichendes Wissen um (sexualisierte) Gewalt. Ebenso wenig sind alle Nutzer:innen von Angeboten der Eingliederungshilfe über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert. Für beide Seiten braucht es Bildungs- und Sensibilisierungsarbeit, damit das Schutzkonzept wirken kann.

Dabei sollte nach Gruppen von Adressat:innen differenziert werden, weil sie unterschiedliche Gewalt erleben und individuelle Bedürfnisse haben. So erfahren Frauen und Mädchen mit Behinderung sehr häufig sexualisierte Gewalt. Hier können Empowerment-Kurse und der strukturierte Austausch unter Frauen hilfreich sein. Zur Reflexion von Männlichkeitsbildern können Gruppen für Jungen und Männer sinnvoll sein – und ebenso zur Reflexion von Gewalt, die sie beispielsweise besonders häufig im öffentlichen Raum erleben. Auch spezifische Gewalt, die Menschen aufgrund intersektionaler Konstellationen erfahren, zum Beispiel Menschen mit Behinderung und Migrationsgeschichte, kann in einem geschützten Rahmen reflektiert werden.

Für das Personal in Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist umfangreiches Wissen über Gewaltrisiken, Machtkonstellationen und die Strukturen des eigenen Projektes notwendig, um Gewalt zu vermeiden, zu erkennen und darauf zu reagieren. Es braucht daher sowohl strukturierte Fort- und Weiterbildungen als auch professionelle Reflexion, etwa im Rahmen von Supervision und kollegialem Austausch. Diese Strukturen müssen im Schutzkonzept festgeschrieben werden, damit Wissen nicht vom Engagement Einzelner abhängt, sondern strukturell verankert ist.

10. Steht ein Datum drauf — und ein nächstes?

Praktisch wäre es, in der Risikoanalyse alle Gefahrenpotenziale aufzudecken und die passenden Lösungsansätze ein für alle Mal festzuhalten. Doch Organisationen der Eingliederungshilfe verändern sich – und die Realität lässt sich nicht ein für alle Mal klären. Daher sollte das erste, grundlegende Schutzkonzept als Beginn eines Prozesses verstanden werden und nicht als sein Ende.

Reflexions- und Diskussionsprozesse über Risiken und Maßnahmen sollten wiederkehrend verschiedene Perspektiven einbeziehen und auf das Aktualisieren des Schutzkonzeptes abzielen. Dazu gehören beispielsweise Teamsitzungen, Befragungen der Nutzer:innen und ein jährlicher Gewaltschutzbericht im Rahmen des Qualitätsmanagements.

11. Ist das Schutzkonzept klar und barrierefrei kommuniziert?

Ist das Schutzkonzept für alle, die es betrifft, zugänglich und nachvollziehbar? Diese Frage stellt sich in jedem Projekt, beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Muttersprachen oder Lesegewohnheiten. In der Eingliederungshilfe ist es jedoch besonders wichtig, unterschiedliche Kommunikationsformen mitzudenken.

Das gilt zunächst für die Verfügbarkeit des Schutzkonzepts selbst. Best-Practice-Beispiele sind:

  • Kürzere Zusammenfassung
  • Version in Leichter Sprache
  • Broschüre vor Ort und auch online zugänglich
  • Text in verschiedenen Sprachen
  • Barrierefreie Gestaltung von Online-Texten
  • Hörfassung

Darüber hinaus sollten Barrieren bei der Erreichbarkeit der Verantwortlichen für Gewaltschutz und der verschiedenen Beschwerdestellen mitbedacht werden. So macht es einen großen Unterschied, ob Ansprechpartner:innen nur schriftlich oder auch telefonisch erreichbar sind – Letzteres fällt vielen leichter. Gleichzeitig kann im Rahmen schriftlicher Beschwerdeformulare leichter Anonymität gewährleistet werden. Sinnvoll ist daher, mehrere Kontaktwege anzubieten.

12. Gibt es echte Ressourcen dafür – und nicht nur guten Willen?

Wie erkenne ich ein gutes Schutzkonzept? Bei den Reflexionsfragen in diesem Beitrag ist vor allem eins deutlich geworden: Wirksame Schutzkonzepte machen Arbeit. Sie brauchen Ressourcen: Zeit und Geduld aller Beteiligten, Geld zur Finanzierung von Arbeitszeit auf verschiedensten Personalebenen, Fortbildungen. Es muss fachliche Expertise eingeholt und in der Organisation gehört werden. Es muss ein Raum geschaffen werden, in dem Nutzer:innen sich einbringen, gehört werden, sich sicher fühlen. Manches lässt sich nicht vorausplanen – etwa wenn ein Raum neu gestaltet werden muss, nachdem er zum Tatort geworden ist. Auch das braucht Finanzierung.

Wirksamer Gewaltschutz entsteht zwar kontinuierlich, aber nicht nebenbei. Leider, das zeigen die Erfahrungen vieler Organisationen der Eingliederungshilfe, sind die entsprechenden Mittel nicht immer verfügbar. Gesetzlich besteht zwar der Anspruch, dass ein Schutzkonzept vorgelegt wird – zusätzliche Mittel stehen auf Bezirks- und Landesebene aber nicht zwangsläufig zur Verfügung. Daher hängt es derzeit noch zu oft an einzelnen Anbietern und Mitarbeiter:innen, wie viel Sorgfalt in das Thema Gewaltschutz fließt.

Am Ende zählt die Perspektive der Nutzer:innen: Fühle ich mich damit sicher?

Dieser Beitrag listet Kriterien auf, die dazu dienen, Schutzkonzepte einzuschätzen und zu bewerten. Er ist keine Checkliste mit Ja- und Nein-Antworten, sondern soll als Gesprächsgrundlage dienen: Wie ist das bei uns? Wie könnten wir das umsetzen? Was braucht es dazu?

Ein Schutzkonzept darf nicht nur eine Frage des guten Willens sein. Wer über ein Schutzkonzept verfügt, wer darin vertreten ist, wer wie an der zugrunde liegenden Analyse und am Interventionsplan beteiligt wird – das sind immer auch politische Fragen. Es geht darum, wer Entscheidungen trifft und später von ihnen betroffen ist.

Ob ein Schutzkonzept auf seinem aktuellen Stand ausreichend ist, sollte daher mit den Nutzer:innen entschieden werden. Ihre Perspektive ist immer wieder einzuholen, nicht nur am Anfang des Prozesses. Denn letztlich ist „Fühle ich mich damit sicher?“ keine Abschlussfrage – sondern eine, die immer wieder neu gestellt werden muss.

Weiterlesen? Dieser Beitrag basiert auf folgenden Leitfäden und Hintergrundberichten:

Grewers, L. (2024). Gewaltprävention und Gewaltintervention in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung: Schutzkonzepte, Mustertexte, Fallbeispiele. Kohlhammer.

Oppermann, C., Winter, V., Harder, C., Wolff, M. & Schröer, W. (2018). Lehrbuch Schutzkonzepte in pädagogischen Organisationen. Beltz Juventa.

Pries, M. & Holz, H. (Hrsg.). (2022). Wirksamer Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe: Checkliste zur Implementierung und Bewertung wirksamer Gewaltschutzkonzepte nach § 37a SGB IX. Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen & PETZE-Institut für Gewaltprävention.

Weibernetz e. V. (o. D.). Gewaltschutz: 5 Schritte zu einem Schutzkonzept.

WOHN:SINN – Bündnis gegen sexualisierte Gewalt in Wohneinrichtungen. (2024). Arbeitshilfe Gewaltschutzkonzepte.

Wolff, M., Schröer, W. & Fegert, J. M. (Hrsg.). (2017). Schutzkonzepte in Theorie und Praxis: Ein beteiligungsorientiertes Werkbuch. Beltz Juventa.