Die Arbeit als Assistent:innen und pädagogische Fachkräfte im Bereich der Eingliederungshilfe beruht auf dem Engagement von Aktivist:innen der Behindertenbewegung. Darüber haben wir in Teil 1 und Teil 2 dieser Reihe berichtet. Nun geht es konkret darum, wie Persönliche Assistenz in Deutschland zu einer fest ins System integrierten Unterstützungsform wurde. Und darum, wie ihre Grundgedanken auch heute immer wieder verteidigt werden müssen. Zu Beginn aber fragen wir: Woher kommt der Begriff ‚Assistenz‘?

‚Persönliche Assistenz‘: erst einmal eine Kampfansage

Heute ist nicht mehr ganz klar zu sagen, durch wen der Begriff der Assistenz zum ersten Mal in die Diskussion eingebracht wurde. Konsens gibt es darüber, woher er nicht kommt. Nämlich aus den Bereichen, wo heute fortwährend über seine Inhalte und Bedeutung debattiert wird: aus der Pädagogik, Sozialen Arbeit, Sozial- oder Gesundheitspolitik.

Vielmehr prägten Menschen mit Assistenzbedarf die Bezeichnung „Persönliche Assistenz“. Häufig wird davon ausgegangen, dass die Krüppelbewegung den Begriff geprägt hat (Weber 2002).

Selbstbestimmt leben – ja! 
Illustration: randschau – Zeitschrift für Behindertenpolitik Nr. 3/1990 (Archiv Behindertenbewegung)

Assistenz als Forderung der Krüppelbewegung

In der randschau, einer Zeitschrift der Krüppelbewegung, heißt es 1988:

„Persönliche Assistenz ist für viele von uns der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben!“ Horst Frehe (1988).
Illustration: randschau – Zeitschrift für Behindertenpolitik Nr. 5/1988 (Archiv Behindertenbewegung)

Aktivist:innen der Krüppelbewegung entwickelten auch Konzepte zur Umsetzung von Assistenz, darunter Ende der 1980er-Jahre die Idee der Assistenzgenossenschaften. Assistenznehmende kaufen dazu Anteile an der Genossenschaft, die einige Aufgaben der Organisation ihrer Assistenz übernimmt. Die Kontrolle über die Genossenschaft verbleibt so bei den Assistenznehmenden. Letztere wählen auch ihre Teams von Assistenzkräften aus, müssen jedoch nicht alle organisatorischen Arbeiten übernehmen (Frehe 1988).

Assistenz war zunächst eine Absage an die Heime, an fremdbestimmte Strukturen der Pädagogik und des Gesundheitswesens. Stattdessen entwickelte die Bewegung mit der Assistenz ein Konzept der Unterstützung nach eigenen Bedingungen und ohne Pädagogisierung. Dabei ging es zunächst um praktische Assistenz, die bestimmte die Kompetenzen Assistenznehmender bereits als Voraussetzung mitdenkt.

„Krüppel powern gegen Heime und Mauern“, Bild einer Protestaktion
Foto: randschau – Zeitschrift für Behindertenpolitik Nr. 5/1990 (Archiv Behindertenbewegung)

Die Straßburger Resolution: internationale Forderung nach Assistenz

1989 berichtet die Zeitschrift über eine internationale Arbeitstagung in Straßburg. Über 100 Teilnehmende aus 14 Ländern verabschiedeten eine Resolution, in der das Recht auf Persönliche Assistenz eingefordert und Assistenz genau beschrieben wurde (O. A. 1989). In der Resolution heißt es:

„Persönliche Assistenz“ soll dem Benützer ermöglichen, an allen Aspekten des Lebens, wie z. B. in der Arbeitswelt, an Bildungs- und Freizeitaktivitäten sowie am politischen Leben teilzunehmen. Dadurch muss für alle behinderten Menschen die Wahlmöglichkeit hergestellt werden, ein individuelles Leben bzw. ein Familienleben aufzubauen sowie damit zusammenhängende Verpflichtungen zu erfüllen.

Straßburger Resolution, 1989

In den 11 Punkten der Resolution werden zahlreiche Punkte angesprochen, u. a. die Möglichkeit, „aus einer Palette verschiedener Modelle zu wählen“, das Recht auf 24-Stunden-Assistenz und auf Versorgung durch Notfalldienste, finanzielle Mittel für Schulungen, die Möglichkeit, Assistenzkräfte selbst auszuwählen und der Einbezug von Assistenznehmenden bei der Entwicklung der Modelle (Leichsenring 1989). Viele dieser Aspekte werden heute weiterhin diskutiert und immer wieder verteidigt.

Kongress zur Persönlichen Assistenz in Straßbourg, 1989
Foto: randschau – Zeitschrift für Behindertenpolitik Nr. 4/1989 (Archiv Behindertenbewegung)

Kongress zur Persönlichen Assistenz in Straßbourg, 1989
Foto: randschau – Zeitschrift für Behindertenpolitik Nr. 4/1989 (Archiv Behindertenbewegung)

​Bis heute: Assistenz zwischen Öffnung und Verwässerung

Durch diese Ideen der selbstorganisierten, praktischen Assistenz, die von der Krüppelbewegung un in der Straßbourger Resolution vertreten wurden, waren Menschen mit Diagnosen wie geistiger Behinderung oder Lernschwierigkeiten von einem Leben mit Assistenz weitgehend ausgeschlossen. Andere Assistenzkonzepte, die stärker auf die kommunikative Unterstützung und Beratung der Assistenznehmenden setzten, wurden ab den frühen 2000er-Jahren diskutiert. Umsetzung fanden sie selten. Ein Problem besteht immer wieder darin, dass bei einer Assistenz, die stärker auf Beratung und Motivierung setzt, die Grenzen zur Pädagogik leicht verschwimmen können. Aus einer kritischen Perspektive, wird daher immer wieder diskutiert, dass Assistenz für bestimmte Personengruppen das Risiko einer Bevormundung birgt (Weber 2002). Gleichzeitig dürfen Menschen nicht aufgrund der Art ihrer diagnostizierten Behinderung von Assistenz ausgeschlossen und damit auf ein Leben in Institutionen festgelegt werden. DAfür setzte sich beispielsweise Matthias Vernaldi ein.

Begriff und Konzept der Assistenz bewegten sich also von Beginn an in einem Spannungsfeld, das sie bis heute nicht verlassen haben. Es erstreckt sich zwischen dem Öffnen des Personenkreises, dem Schließen des Konzepts, dem Erreichen vieler und dem Schutz der Kernidee der Selbstbestimmung vor einer pädagogischen Verwässerung.

Vernetzung, Vernetzung, Vernetzung – für erste Modelle der Organisation von Assistenz

Der erste Assistenzdienst in Deutschland entstand allerdings bereits Ende der 1970er-Jahre, also vor der aktivsten Zeit der Krüppelbewegug, in München. Er wurde von der ‚Vereinigung Integrationsförderung in München‘ (VIF) gegründet.

Erstmals wurde hier nun unter dem Begriff der Assistenz Unterstützung im eigenen Zuhause angeboten. Kontinuität im Team lag dabei aber noch in weiter Ferne und heute ließe sich das Konzept so wohl auch nicht mehr umsetzen. So wurde die Assistenz des VIF ausschließlich durch Zivildienstleistende erbracht, die ihren Dienst jeweils nur für ein Jahr verrichteten, und die es heute ohnehin nicht mehr gibt.

In den Jahren danach gründeten sich weitere Organisationen, die Assistenz in unterschiedlichen Modellen anboten (Aurien o. J.). In Berlin gehörte neben AD (Ambulante Dienste) auch die ‚Phönix – Soziale Dienste – gGbmh‘, die Urheberin dieses Blogs, ab 1987 dazu.

 

Plakat für Persönliche Assistenz von AD, 1980er-Jahre
Foto: Archiv Behindertenbewegung

Neue Netzwerke brachten Assistenz voran

Ein weiterer wichtiger Meilenstein war die erste internationale Fachtagung zum Thema Assistenz, die 1982 in München stattfand. Hier kamen Vertreter:innen von Bewegungen aus verschiedenen Ländern zusammen, unter anderem der US-amerikanischen Independent-Living-Bewegung und der Krüppelbewegung aus Deutschland.

Ab Mitte der 1980er-Jahre gründeten sich dann auch in Deutschland „Zentren für Selbstbestimmtes Leben“ wie in den USA. Hier wurden Menschen dazu beraten, wie sie Assistenz beantragen und organisieren konnten. Die Zentren schlossen sich 1991 zu einem Dachverband zusammen, der „Interessenvertretung selbstbestimmt Leben e. V.“ (ISL), die sich für das Recht von Menschen mit Behinderung einsetzt, das eigene Leben (einschließlich dem eigenen Wohnen) selbstbestimmt zu gestalten (Straub 2019).

Wie das Independent-Living-Movement der USA wird die ISL von Menschen mit Behinderung getragen. Auch Matthias Vernaldi, über den wir im letzten Beitrag dieser Reihe berichtet haben, war „Inklusionsbotschafter“ der ISL.

Zeichen der Zeit. Protestaktion kurz nach der Wende, zum Artikel „Für eine bessere deutsche Republik ohne Entmündigung“ von Ilja Seifert
Foto: randschau – Zeitschrift für Behindertenpolitik Nr. 2/1990 (Archiv Behindertenbewegung)

Wie viel, für wen, wer zahlt’s? Gesetzliche Regelungen der Assistenz

Viele Auseinandersetzungen kreisen immer wieder um die Frage, wie Assistenz gesetzlich und finanziell geregelt werden soll. Reformen der Gesetzgebung und des Sozialsystems führen immer wieder zu neuen Chancen oder auch Hindernissen für ein Leben mit Assistenz.

Assistenz minutengenau abrechnen? Die Pflegeversicherung und der LK 32

Ein solcher Moment der Veränderung war die bundesweite Einführung der Pflegeversicherung in den 1990er-Jahren. Leistungen der Pflege wurden nun in Module eingeteilt und sollten minutengenau abgerechnet werden. Dies passte nicht zum umfassenden Unterstützungskonzept der Assistenz – hier besteht das Ziel schließlich darin, flexibel immer dann und für das verfügbar zu sein, was gerade gebraucht und gewünscht wurde.

Auf das Drängen der Betroffenen und Verbände hin entstand so schließlich der Leistungskomplex 32 (LK 32). Er war das pflegerische Modul der Assistenz. Ab diesem Zeitpunkt stand Persönliche Assistenz grundsätzlich Personen zur Verfügung, die mindestens fünf Stunden pro Woche Unterstützung benötigten (Aurien o. J.).

Selbst wählen, selbst organisieren: Persönliches Budget und Assistenzmodelle

Eine weitere wesentliche Änderung erfolgte im Jahr 2008: die Einführung des Persönlichen Budgets. Damit erhalten Menschen, die aufgrund einer Behinderung Anspruch auf Unterstützungsleistungen haben, auf Wunsch einen Geldbetrag, um diese selbstständig einzukaufen. Er kann grundsätzlich sowohl für Leistungen von Organisationen als auch von Einzelpersonen eingelöst werden.

Das Persönliche Budget wird vor allem für das Arbeitgebermodell eingesetzt: Wer Assistenz benötigt, kann das eigene Team damit selbst einstellen und organisieren. Dazu werden Assistenznehmende als Arbeitgeber:innen tätig, die ihre Assistenzkräfte selbst suchen, anstellen und organisieren (ForseA 2022).

Neben dem Arbeitgebermodell besteht auch das sogenannte Dienstleistungs- oder Organisationsmodell weiter. Damit können Assistenzdienste beauftragt werden, die Suche nach passenden Assistenzkräften, deren Organisation, Bezahlung, Versicherung usw. zu übernehmen. Vor allem aber besteht nun die Möglichkeit, zwischen diesen beiden Modellen zu wählen – nach eigenen Vorstellungen und Kapazitäten (Straub 2019). Außerdem gibt es weiterhin zwei aktive Assistenzgenossenschaften in Deutschland, und zwar in Hamburg und in Bremen.

1. Gesamtberliner Behindertenplenum zum Thema Persönliche Assistenz, 1991
Foto: Die Stütze – Journal von Behinderten für Behinderte und ihre Freunde Nr. 7/1991 (Archiv Behindertenbewegung)

Fluch oder Segen? Das Bundesteilhabegesetz

2017 begann eine umfassende Reform der Eingliederungshilfe, zu der nun auch Persönliche Assistenz gerechnet wird. Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll ein modernes Teilhaberecht entstehen und Assistenznehmenden eine verlässliche Rechtsgrundlage bieten. Dazu gehören zahlreiche, stufenweise implementierte Veränderungen. Zu diesen zählen unter anderem die Möglichkeit unabhängiger Beratungen und veränderte Regelungen zum Vermögen, sodass nun zum Beispiel das Vermögen von Partner:innen nicht mehr auf die Leistungen angerechnet wird.

Von Beginn an regt sich aber auch Kritik am neuen Gesetz. So bietet es in bestimmten Fällen die Möglichkeit des „Poolens“ von Leistungen. Das heißt, wenn etwa in einer Nachbarschaft mehrere Menschen mit Assistenzbedarf leben, können deren Leistungen zusammengefasst werden. Durch dieses auch als „Zwangspoolen“ eingeschätzte Vorgehen steht jedoch ggf. weniger Zeit für einzelne Assistenznehmende zur Verfügung. Diese werden zudem in ihrer Entscheidung darüber, wo sie sich mit ihrer Assistenzkraft aufhalten, eingeschränkt.​

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Für ein Recht auf Sparen und für ein gutes #Teilhabegesetz
Video von Raul Krauthausen, 2017

Aus diesen und weiteren Gründen war die Einführung des BTHGs von Anfang an auch von Protesten begleitet. Fluch und Segen stecken bei solchen Reformvorhaben also immer in den Details. Rechtsgrundlagen müssen sorgsam und konkret ausgestaltet werden, weil sie immer wieder wesentlich über den berechtigten Personenkreis und Möglichkeiten selbstständiger Lebensführung mitbestimmen (Straub 2019).

Inzwischen begleiten verschiedene externe Initiativen die Umsetzung des Gesetzes, indem sie darüber informieren, Betroffene und Organisationen beraten und Konsequenzen kritisch diskutieren. Dazu gehört zum Beispiel das Projekt ‚Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz‘ des Deutschen Vereins.

Fazit: Assistenz ist etabliert, aber ihre Entwicklung ist nicht abgeschlossen

„Beheimatet sein bei sich selbst“ – das bedeutete es für Mathias Vernaldi, mit Assistenz leben zu können. Auch seiner Aussage „Heim ist das Gegenteil von Heimat“ hätten andere Wegbereiter:innen der Persönlichen Assistenz, wie der Club 68, die Gruppe um Gusti Steiner und Paul Klee, Franz Christoph und weitere aus der Krüppelbewegung sicher zugestimmt. Über diesen Aktivist:innen haben wir in den letzten Beiträgen berichtet. Immer wieder ging es ihnen darum, nicht in Heimen, nicht in den Familien, sondern selbstbestimmt nach eigenen Vorstellungen leben zu können.

Heute ist Persönliche Assistenz eine etablierte Form der Unterstützung für Menschen mit Behinderung in Deutschland: Es besteht ein Rechtsanspruch darauf und es gibt Wahlmöglichkeiten, Assistenz in verschiedenen Modellen, mit passenden Personen oder Organisationen zu gestalten. Dieses Recht wurde jedoch nicht einfach gegeben, sondern erkämpft. Kommende Reformen müssen immer wieder auch kritisch darauf befragt werden, ob sie die Grundidee erweitern oder begrenzen.

Es gehört häufig zu den Aufgaben von Fachkräften in der Eingliederungshilfe, Menschen mit Assistenzbedarf bei der Inanspruchnahme der Leistung zu unterstützen und zu beraten: bei der Antragstellung, beim Finden eines Assistenzdienstes oder Teams, manchmal auch beim Umgang mit dem eigenen Team. Für Fach- und Assistenzkräfte ist es daher gleichermaßen wichtig, sich zu vergegenwärtigen, woher Konzept und Praxis Persönlicher Assistenz kommen: nicht aus der Pädagogik, sondern aus dem Aktivismus einer sozialen Bewegung. Es gilt, sie bei aller Beratungstätigkeit auch immer wieder vor einer Pädagogisierung zu schützen.

In diesem Sinne kann ein Satz, den Ed Roberts – der Gründer der Independent-Living-Bewegung in den USA, über den wir im ersten Teil dieser Beitragsreihe berichtet hatten – seinerzeit zu einem Sozialarbeiter sagte, weiterhin als Leitspruch der Eingliederungshilfe gelten:

People come to you and expect to be told what to do. It’s your job to place that power back into their hands. You are there to help them find out what they want to do – not to decide what you think is best for them.

Ed Roberts

Internationale Proteste gegen Diskriminierung aufgrund von Behinderung: Dublin, 2022
Quelle: Shutterstock

Internationale Proteste gegen Diskriminierung aufgrund von Behinderung: Kiew, Pride Parade 2019
Quelle: Shutterstock

Links & Literatur zum Thema

Alle Ausgaben der randschau im Archiv Behindertenbewegung: https://archiv-behindertenbewegung.de/zeitungen/die-randschau/

Text der Straßbourger Resolution zu Persönlicher Assistenz von 1989 (PDF, S. 10): http://bidok.uibk.ac.at/projekte/behindertenbewegung/docs/sl_durch_pa.pdf

Aurien, U. (o. J.). Ein Praktikum bringt einen Schneeball ins Rollen. In: ambulante Dienste e. V. (Hrsg.): Eine wahr gewordene Utopie. Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz (S. 46-59). https://archiv-behindertenbewegung.org/pdf-viewer/?file=/media/broschuere_selbstbestimmt_leben_ad_berlin.pdf#zoom=page-fit

ForseA – Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. (2022, 16. Juni). Das Persönlichen Budget und das Arbeitgebermodell. ForseA. http://www.forsea.de/ForseA_Dateien/AGM_und_PB.pdf

Frehe, H. (1988). Vorschlag einer Assistenzgenossenschaft. die randschau. Zeitschrift für Behindertenpolitik, 3(5), 25–30. (26)

Leichsenring, K. (1989): Straßbourger Resolution. 10-12. In: Selbstbestimmt Leben durch Persönliche Assistenz. Bericht vom Kongress am 6. Und 7. Oktober 1989 in Wien. http://bidok.uibk.ac.at/projekte/behindertenbewegung/docs/sl_durch_pa.pdf

O. A. (1989). Selbstbestimmt Leben in Europa. die randschau. Zeitschrift für Behindertenpolitik, 4(6), 7–12.

Straub, T. (2019). Persönliche Assistenz: Biografische Erfahrungen: Ein Beitrag zum rekonstruktiven Verständnis unterstützender Arbeit mit behinderten Menschen. Barbara Budrich.

The Minnesota Governor’s Council on Developmental Disabilities. (2022). The Birth of the Independent Living Movement. Department of Administration. Governor’s Council on Developmental Disabilities. https://mn.gov/mnddc/parallels/six/6b/5.html

Vernaldi, Matthias (o. D.). Matthias Vernaldi kämpft für selbstbestimmte Assistenz. https://www.isl-ev.de/index.php/aktuelles/projekte/inklusionsbotschafterinnen/die-inklusionsbotschafterinnen/2322-matthias-vernaldi-kaempft-fuer-selbstbestimmte-assistenz

Weber, E. (2002). Persönliche Assistenz, assistierende Begleitung. Veränderungsanforderungen für professionelle Betreuung und für Einrichtungen der Behindertenhilfe. Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft e.V. (DHG). https://dhg-kontakt.de/wp-content/uploads/2015/12/DHG-Schrift-8.pdf