2025 war anstrengend – aber nicht nur Krise: In Berlin sind Bühnen, Museen, Verkehr und Medien spürbar barrierefreier geworden, oft erkämpft von Aktivist:innen, Verbänden und von Betroffenen vor Gericht. Gleichzeitig zwingt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Unternehmen endlich dazu, ihre digitalen Angebote zugänglich zu machen – auch wenn Tests zeigen, dass beispielsweise viele Online-Shops noch meilenweit hinterherhinken. Dieser Beitrag nimmt dich mit zu den wichtigsten Fortschritten, zeigt die Brüche dahinter und fragt: Was bedeutet all das für ein inklusiveres 2026?

Im Berliner Kulturbetrieb wird Barrierefreiheit alltäglicher

Immer mehr Theater öffnen sich für eine inklusive Arbeitsweise. Künstler:innen mit Behinderung prägen Inszenierungen, Ensembles und Strukturen – und stoßen damit einen Wandel an, der weit über die Bühne hinausreicht.
Deutsches Theater

So begann das Deutsche Theater in Berlin die Beschreibung seiner Podiumsdiskussion mit dem Titel „Inklusive Kunstpraxis im Theater“, die Ende Oktober 2025 als Teil eines Festivals für zeitgenössische inklusive Bühnenpraxis stattfand. Ziel war es, den Inklusionsgedanken aus seiner kunstpädagogischen Nische herauszuholen und an den großen Theatern zu verankern.

Das diesjährige Festival steht exemplarisch für eine Entwicklung, die an vielen großen Berliner Kulturinstitutionen auch 2025 beobachten ist: Sie legen zunehmend Wert auf Inklusion. Das lässt sich zumindest für Barrierefreiheit so beschreiben, für die Zugänglichkeit der Angebote. So sind die staatlichen Museen in Berlin zunehmend barrierearm aufgestellt. Viele ihrer Angebote gehen weit über die typische Rampe und die rollstuhlgerechten Toiletten hinaus, an die viele bei Barrierefreiheit zunächst denken. Einige Beispiele:

  • Die Berlinische Galerie bietet einen Mediaguide zur Dauerausstellung Über eine App oder mit einem ausleihbaren Gerät ist eine hörbare Beschreibung vieler Kunstwerke verfügbar. Außerdem hilft der Mediaguide per Kopfhörer bei der Orientierung in der Ausstellung.
  • Das Deutsche Historische Museum bietet Quiet Hours an, in denen keine Gruppenführungen stattfinden. Solche Stillen Stunden sind für viele Menschen wichtig, die mit neurologischen Erkrankungen oder psychischen Belastungen leben oder aus anderen Gründen sensibel auf äußere Reize reagieren.
  • Eine Reihe von Museen bietet Führungen in Deutscher Gebärdensprache an, darunter das Humboldt Forum.
  • Für blinde Menschen und Personen mit Sehbehinderung organisiert das Jüdische Museum die Führung „Judentum erklingt“ – beispielsweise mit Klangbeispielen moderner und traditioneller Musik, Diskussionen und tastbaren Exponaten.

Eine weitere positive Entwicklung besteht darin, dass Kulturinstitutionen immer detaillierter auf ihren Webseiten über Barrierefreiheit informieren – und auch beschreiben, welche Barrieren es vor Ort (noch) gibt. Eine detaillierte Darstellung findet sich etwa auf den Seiten der Sophiensäle in Berlin – unter anderem zu verschiedenen Übersetzungs- und inklusiven Showformaten, zum Parken, zu genderneutralen und barrierefreien Toiletten und zum Besuch mit Assistenzhund. Solche Angaben helfen Besucher:innen, sich auf die Zeit im Theater vorbereiten.

Auch das Wissen darüber, wie wichtig diese Details sind und welche Informationen hilfreich sind, verbreitet sich in der Kulturszene zunehmend. Einige Anlaufstellen in Berlin leisten dazu wichtige Beiträge, beispielsweise die Sprechstunde Barrierefreiheit von Diversity Arts Culture und die Beratung beim Inklusiven Queeren Zentrum, über das wir bereits ausführlich berichtet haben.

Barrierefreiheit digital: Auch Onlineshops müssen sie nun einhalten

Schnell noch die letzten Weihnachtsgeschenke bestellen – natürlich online. Stell dir vor, du hast eine motorische Behinderung, beispielsweise starkes Zittern durch die Parkinson-Krankheit, sodass du keine Maus verwenden kannst. Du startest mit der Tastatur, um durch die Kategorien zu navigieren, doch schon beim Menü hängst du fest – es öffnet sich nicht richtig mit Enter, und der Fokus verschwindet unsichtbar in einem dynamischen Banner. Ständig öffnen sich Werbe-Popups, denen du mit der Escape-Taste nicht entkommst.

So fühlt es sich an, wenn digitale Angebote nicht barrierefrei sind. Die Möglichkeit, mit der Tastatur zu navigieren, bildet einen wichtigen Baustein digitaler Barrierefreiheit, den unter anderem Menschen mit motorischen Einschränkungen und blinde Menschen benötigen.

Ein Test von 65 Webseiten, durchgeführt von Aktion Mensch und Google, hat im Frühling 2025 jedoch gezeigt: Zwei Drittel der großen deutschen Webshops sind bisher nicht barrierefrei. Die Sprecherin der Aktion Mensch fordert:
Zu viele Unternehmen nehmen mögliche Bußgelder in Kauf und schließen noch immer Menschen mit Behinderung und damit potenzielle Kund*innen aus. Dabei liegt es auch in ihrem eigenen Interesse, dies zu ändern – denn von einem barrierefreien, komfortablen Zugang zu Webseiten profitieren letztlich alle.
Christina Marx
Sprecherin der Aktion Mensch

Mit dem Hinweis auf Bußgelder bezieht sich Marx auf eine gute Nachricht: Seit 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und soll Abhilfe schaffen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

… ist ein Bundesgesetz, das seit dem 28. Juni 2025 gilt und die EU-Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“) in deutsches Recht umsetzt. Es legt Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen fest, vor allem im digitalen Bereich, und soll Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu zentralen Angeboten des Marktes ermöglichen.
Es geht dabei vor allem um den Online-Handel, aber auch um Hardware und Software, um Computer, E-Books und Telefone, um Fahrkarten-Automaten und Online-Banking. Unternehmen, die solche Produkte oder Dienstleistungen anbieten, müssen sie barrierefrei gestalten und in einer Barrierefreiheitserklärung nachvollziehbar dokumentieren, wie die Anforderungen erfüllt werden. Verstöße können sanktioniert werden, beispielsweise mit Bußgeldern und Vertriebsverboten für nicht barrierefreie Produkte oder Dienste. Kurz gesagt: Websites, Ticketshops, Buchungsportale und Apps müssen seit Mitte 2025 barrierefrei gestaltet sein. Und das BFSG kann zum rechtlichen Hebel werden, der aus „gut gemeinter“ digitaler Barrierefreiheit eine einklagbare Pflicht macht – auch für Berliner Anbieter von Kultur‑, Freizeit‑ und Alltagsdiensten.

2026 wird das erste volle Jahr sein, in dem die Umsetzung des Gesetzes greifbar ist. Wie wird sie aussehen? Aus dem BFSG leitet sich kein individueller Rechtsanspruch ab, das heißt, Einzelpersonen können Unternehmen auf dieser Grundlage nicht wegen Diskriminierung verklagen. Verbände können allerdings tätig werden und rechtliche Schritte einleiten – beispielsweise wenn die App der BVG, wie im letzten Jahr kritisiert wurde, die Vorgaben der Barrierefreiheit noch nicht erfüllt. Detaillierte Informationen zum Gesetz und bietet uns Berliner:innen zum Beispiel der Landessportbund Berlin auf seiner Webseite und benennt dabei zahlreiche Tools zum Überprüfen und Herstellen von Barrierefreiheit.

Wie der Test der Aktion Mensch gezeigt hat, ist die Einhaltung des Gesetzes nicht selbstverständlich und wird in vielen Fällen auch erstritten werden müssen. Bereits im November 2025 forderten die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder in einer gemeinsamen Erklärung eine konsequentere Umsetzung. Die Berliner Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Ulrike Kloiber betonte:

Digitale Barrierefreiheit ist kein technisches Detail, sondern eine Frage der Gerechtigkeit. Nur wenn digitale Angebote von Anfang an barrierefrei gestaltet, klar strukturiert, verständlich und für alle zugänglich sind, können alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Ulrike Kloiber
Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Langsam aber sicher wird die BVG barrierefreier – solange der Senat mitspielt

Die BVG ist nicht das Lieblingskind der Berliner:innen – häufiger steht sie wegen mangelnder Barrierefreiheit oder an Rollstuhlfahrer:innen vorbeirauschenden Bussen in der Kritik. Hinter diesen Mängeln und diskriminierenden Vorfällen steht jedoch ein Unternehmen, dass sich durchaus stetig für Barrierefreiheit im Berliner ÖPNV einsetzt – auch 2025.

So baut die BVG Schritt für Schritt barrierefreie U-Bahnhöfe und Tramhaltestellen aus. Im August 2025 wurde an der U-Bahn-Station Weinmeisterstraße der 201. BVG-Aufzug in Betrieb genommen.

Ein weniger bekanntes Angebot der BVG sind die Mobilitätstrainings. Sie bieten Menschen mit Mobilitätseinschränkungen viel Zeit und Ruhe für praktische Übungen in den Fahrzeugen der BVG. Hier kann man lernen und üben, wie sich Herausforderungen beim Ein- und Aussteigen, in engen Räumen oder im Umgang mit anderen Fahrgästen bewältigen lassen. Das Angebot ist kostenlos, offen für alle und wird von der BVG seit vielen Jahren organisiert. 2025 fanden 13 Mobilitätstrainings statt.

Eine bittersüße Nachricht ist die Ausweitung des BVG MUVA, der seit März 2025 im gesamten Berliner AB-Gebiet verfügbar ist. Die rund 40 MUVA-Kleinbusse können beispielsweise bestellt werden, wenn Aufzüge nicht funktionieren, und bieten Menschen mit Mobilitätseinschränkungen damit eine flexible und barrierefreie Ergänzung zum Nahverkehr. Soweit die gute Nachricht.

Die schlechte: Obwohl der MUVA sehr gut angenommen wird, ist seine Finanzierung durch den Senat jedoch nur bis Ende 2025 gesichert – was danach geschieht, ist noch unklar. Ein Anruf von Berlin inklusiv beim Callcenter des BVG MUVA Mitte Dezember 2025 ergab: Der Fahrdienst wird ab Januar 2026 nicht mehr aktiv sein. Was danach kommt und ob der Senat Mittel für eine Alternative bereitstellt, ist der BVG nicht bekannt.

Noch in einem weiteren Bereich hat sich etwas verändert. So bietet die BVG seit 2025 eine kleine finanzielle Erleichterung des Berlinreisens: Seit Juni können Menschen mit Behinderungen kostenlos ihr Fahrrad mit in die U-Bahn nehmen.

In den Medien: Schritte zu mehr Teilhabe und barrierefreier Kommunikation

Hast du dich mal gefragt, warum im Fernsehen so wenige behinderte Menschen zu sehen sind? Studien zeigen, dass Menschen mit Behinderung krass unterrepräsentiert sind – und wenn sie vorkommen, dann oft in klischeehaften Rollen. […]

Die Lösung? Mehr Vielfalt vor und hinter der Kamera. Mehr echte Geschichten. Und vor allem: Mehr Chancen für behinderte Menschen in der Medienbranche.
Raúl Krauthausen
Aktivist & Autor

Raúl Krauthausen bringt es auf den Punkt: Menschen mit Behinderung sind medial unterrepräsentiert, und zwar vor und hinter der Kamera, vor und hinter dem Mikrofon. Hinzu kommt, dass Medien noch lange nicht immer barrierefrei sind – beispielsweise in Bezug auf Leichte Sprache oder Audiodeskription. Aber auch hier lassen sich für 2025 ein paar positive Entwicklungen beschreiben.

Schauen wir nach Berlin: Zum ersten Mal gibt es eine Interessensvertretung für Menschen mit Behinderungen im Rundfunkbeirat des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb). Der Rat ist das wichtigste Aufsichtsgremium des Senders. Er achtet darauf, dass der rbb seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt und die Interessen der Menschen in Berlin und Brandenburg im Programm berücksichtigt.

Zu den Aufgaben des Rundfunkbeirats gehören unter anderem die Wahl von Intendant:innen, die Beratung der Senderleitung in grundsätzlichen Fragen sowie der Umgang mit Programmbeschwerden. Der Rundfunkrat besteht aus Vertreter:innen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und arbeitet auf strategischer Ebene, ohne direkt in das laufende Programm einzugreifen.

Seit diesem Jahr entsenden erstmals die Landesbehindertenbeiräte Berlin und Brandenburg eine Vertretung in den Beirat: den 55-jährigen Inklusionsaktivisten Stefan Schenck. Diese Beteiligung ist das Ergebnis von über zwei Jahrzehnten politischer Bemühungen. Und diesen Einsatz will Schenk fortsetzen: „Wir werden jetzt dafür kämpfen, dass die Stimme von Menschen mit Behinderungen in den Medien eine stärkere Rolle spielt – aktiv und passiv.“

Die Arbeit im Rundfunkbeirat bedeutet für Schenck vor allem:

  • Stärkere Berücksichtigung von Inklusion bei Berichterstattung, Programm und Personalentscheidungen des rbb
  • Deutlichere Beachtung von Barrierefreiheit, etwa durch mehr Untertitel, Audiodeskription sowie Leichte und Einfache Sprache
  • Aktive Mitwirkung an medienpolitischen Entscheidungen, um für die Interessen von Menschen mit Behinderungen in Berlin und Brandenburg einzustehen

Derweil gibt es in überregionalen Medien Fortschritte bezüglich barrierefreier Kommunikation. So hat es Künstliche Intelligenz leichter gemacht, Beiträge in Leichte Sprache zu übersetzen. Das zeigt unter anderem die Plattform kobinet-nachrichten – Tagesaktuelle Nachrichten zur Behindertenpolitik, die zu allen neuen Artikeln automatisch generierte Übersetzungen in Leichter Sprache bereitstellt.

Auch bei den staatlichen Fernsehsendern gibt es Fortschritte im Bereich der Kommunikation. Das lässt sich nicht in genauen Zahlen für das Jahr 2025 belegen. Schrittweise bauen ARD und ZDF jedoch ihr Angebot von Untertiteln, Audiodeskription und Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache (DGS) aus. Der Tatort beispielsweise ist aktuell das erste und einzige fiktionale Fernsehformat, das mit DGS-Übersetzung ausgestrahlt wird.

Gerichte urteilen gegen die Diskriminierung von Arbeitnehmer:innen aufgrund von Behinderung

2025 gab es mehrere Gerichtsurteile, die für Inklusion etwas bedeuten. So urteilte beispielsweise der Europäische Gerichtshof zugunsten der Mutter eines behinderten Kindes in Italien, die wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz klagte. Ihr Arbeitgeber hatte es ihr nicht ermöglichen wollen, nur vormittags zu arbeiten, sodass sie am Nachmittag ihr Kind bei einer medizinischen Behandlung unterstützen könnte. Das Urteil zu ihren Gunsten zeigt: Eltern, die Kinder mit Behinderung betreuen, haben einen rechtlichen Anspruch gegenüber ihren Arbeitgeber:innen. Diese müssen die Arbeit so ausgestalten, dass Eltern Job und Kinderbetreuung miteinander vereinbaren können.

Auch eine Callcenter-Beschäftigte der Feuersozietät Berlin-Brandenburg, einer großen Versicherungsgesellschaft, zog wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz vor Gericht. Sie konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr die stundenlangen Telefondienste mit Menschen in Unfallsituationen führen, die eine Umstellung der Firma ihr abverlangte. Als die Feuersozietät sich weigerte, die Arbeitszeit anzupassen, klagte die Angestellte wegen Diskriminierung – mit Erfolg. Das Urteil zeigt: Für Arbeitnehmende mit Behinderung müssen Arbeitgeber:innen nicht nur Hilfsmittel zur Verfügung stellen. Auch die Organisation des Arbeitsplatzes muss angepasst werden, wenn das nötig ist.

2025 hat für manches den Boden bereitet – 2026 kann inklusiv darauf aufbauen

2025 war ein Jahr der kleinen, verbindenden Fortschritte. Bei genauerer Betrachtung zeigen sie: Berlin wird nicht von allein inklusiver, sondern weil Menschen, Initiativen und Verbände seit Jahren Druck machen – in Kulturinstitutionen, in Verwaltungen, vor Gericht und in der Politik. Zugleich bleiben viele Entwicklungen prekär: Ein barrierefreier Webshop ist oft noch die Ausnahme, der Fahrdienst MUVA steht auf der Kippe, und mediale Teilhabe hängt oft an wenigen engagierten Personen.

Damit die Fortschritte von 2025 nicht verpuffen, braucht es 2026 vor allem drei Dinge: verbindliche Finanzierung, konsequente Umsetzung von Gesetzen wie dem BFSG. Und konsequente Teilhabe an den Strukturen.